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Frage von Rüdiger K. •

Frage an Norbert Barthle von Rüdiger K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Barthle,

meine Frage vom 2.4.2017 ist im neu eingerichteten Abgeordnetenwatch nicht mehr sichtbar. Da sie bisher nicht beantwortet wurde, möchte ich sie erneut stellen.

In der Fellbacher Zeitung konnte man am 23.02.2017 folgende Insider-Information zum Nordostring Stuttgart lesen:
Die Asphaltpiste sei schließlich gedacht als "eine leistungsfähige, mindestens vierspurige Straße von Augsburg bis nach Stuttgart ohne jegliche Einschränkungen durch Ortsdurchfahrten, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Umweltzonen". Daraus sei in der Information des Bundesverkehrsministeriums im April 2016 im Regierungspräsidium kein Hehl gemacht worden.

Quelle: http://www.bv-zazenhausen.de/aktionen/no-ring/2017-02-23-FZ-Neuerlicher%20Schlag%20gegen%20den%20Nachbarn%20Fellbach.pdf

Als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur waren Sie eventuell sogar persönlich anwesend, zumindest aber inhaltlich mitwirkend.

Meine Fragen:

- Ist es den Bürgern und Gemeinderäten im Remstal bewusst, dass hier eine echte Parallelautobahn zur A8 gefordert wird?
- Ist es den Bürgern dort bekannt, dass sie lediglich aufgrund des fehlenden Nordostrings noch ohne Autobahnlärm schlafen können?
- Können Sie es vor Ihren Wählern vertreten, dass internationaler Schwerlastverkehr in Zukunft durch das Remstal donnern soll mit allen bekannten negativen Begleiterscheinungen wie verstopfte Parkplätze aufgrund von Ruhezeiten, Vermüllung etc. ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Kurz meine Haltung zum Thema Nord-Ost-Ring:

Der Nord-Ost-Ring wurde von der grün-roten Landesregierung nicht für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) angemeldet; er ist nur aufgrund der Intervention des Regionalverbands Stuttgart und auch mir persönlich in diesem wichtigen Planungswerk enthalten. Damit haben wir überhaupt die Möglichkeit, über die Zeit nach 2030 nachzudenken.
Er ist in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingeordnet, wobei er mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von >10 eigentlich in den „Vordringlichen Bedarf“ (VB) gehören würde. Das bedeutet, daß die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg das Recht – und im Grunde auch die Pflicht – hat, zumindest die Planungen für eine Trasse voranzutreiben.

Da im VB des BVWP bis 2030 der vierspurige Ausbau der B 10, der B 29 bis Aalen und der B 14 inklusive der Ortsumfahrung Oppenweiler vorgesehen sind und der vierspurige Ausbau der B 14 bis hinter Backnang bereits zum Bau freigegeben ist, ist absehbar, daß eine Lösung gefunden werden muss. Denn bislang münden alle drei dann vierspurigen Bundesstraßen entlang des Neckars im Stuttgarter Talkessels. Das kann angesichts der Verkehrsprognosen auf Dauer nicht gut gehen. Deshalb ist es m.E. dringend erforderlich, neben dem Ausbau der Autobahn auf dem Fildern eine Umfahrungsmöglichkeit im Nordosten zu planen. Dabei muss nicht auf die bislang geplante Trasse zurückgegriffen werden, es kann auch eine neue Trasse geplant werden.

Mit freundlichen Grüßen nach Kornwestheim

Norbert Barthle