Norbert Amberger
ÖDP
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Frage von Ralf H. •

Frage an Norbert Amberger von Ralf H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Amberger,

an sich handelt es sich bei der folgenden Anfrage eher um ein Bundesthema, aber dennoch würde mich Ihre Meinung dazu interessieren.

Soeben wurde von heise.de ein Artikel zum Regierungsentwurf des 2. Korbs des Urheberrechts veröffentlicht ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/71125 ). Darin findet sich folgender Absatz:

"Das Aus für die Bagatellklausel soll zudem ergänzt werden durch die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftanspruchs gegenüber Internet-Providern. Diese müssten dann die Identität von Verdächtigen etwa anhand aufgezeichneter IP-Adressen gegenüber Rechtehaltern preisgeben. Für das ausreichende Datenmaterial zur Rückverfolgung der Surferspuren soll die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sorgen. "

Was sagen Sie dazu, dass Informationen, die insbesondere zur Terrorismusabwehr erhoben werden sollen und deren Erfassung an sich schon Datenschutzrechtlich äusserst bedenklich ist, nun nicht nur den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden sollen, sondern auch Rechteverwertern, d.h. privatwirtschaftlichen Unternehmen, Einblick in diese sensiblen Daten gewährt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Haingärtner

Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Haingärtner,

vielen Dank für Ihre Frage, die tatsächlich eher auf Bundes- oder sogar Europa-Ebene geklärt werden müsste.
Allerdings befasst sich der von Ihnen genannte Regierungsentwurf eigentlich gar nicht mit der Terrorismusabwehr, sondern mit den Fragen des Urheberschutzes. Bestimmte Industrieverbände und die Unterhaltungsindustrie sind natürlich bestrebt, diese Novelle zu ihren Gunsten zu formulieren. Auf der anderen Seite stehen dem die Verbraucherschützer gegenüber. Rechteinhabern (z.b. an Musikstücken oder Filmen) soll bei dieser Gesetzesvorlage der Zugriff auf persönliche Daten von Internetnutzern eingeräumt bzw. erleichtert werden, indem sie ein Auskunftsrecht gegenüber Internet-Providern erhalten (paradox ist hierbei, dass zwar das Anfertigen privater Kopien erlaubt ist, aber die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafandrohung verboten ist!).
Ich selbst bin gegen die von den Lobbyisten geforderten Auskunftsansprüche, da ich das Missbrauchspotential als immens erachte. Zudem ist die Problematik nicht nur in Zusammenhang mit dem Urheberecht zu sehen, es sind hier noch zahlreiche andere Gesetze berührt, wie z.B. das Zivilprozessrecht, das ebenfalls geändert werden müsste. Das könnte ein Fass ohne Boden werden! Überlegungen, den Auskunftsanspruch in das neue Telemediengesetz zu integrieren stehen ja auch noch im Raum. Weiterhin steht auf EU-Ebene noch die Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums aus, die evtl. ebenfalls noch in deutsches Recht eingeführt werden muss.
Für Nichtjuristen ist diese komplexe Materie kaum zu durchschauen.
Da die Mehrheit der Internetnutzer sowieso nicht auf illegale Angebote zugreift, halte ich einen umfassenden Datenschutz für diese Nutzergruppe für notwendig. Einen weitergehenden Zugriff bzw. die Herausgabe von Daten darf nur durch richterliche Anordnung erfolgen.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass eine IP-Adresse bei dynamischer Nummernvergabe sowieso nicht einem Internetnutzer unmittelbar zugeordnet werden kann. Wer also illegal das Medium Internet benutzt, könnte also auch trotz eines entsprechenden Gesetzes einer Strafverfolgung entgehen.

Mit freundlichen Grüssen
Norbert Amberger