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Nicolette Kressl
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Frage von Tanja G. •

Frage an Nicolette Kressl von Tanja G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Kressl,

am 1.4.09 wurden Sie in Abgeordnetenwatch von Herrn Reth gefragt: Warum will der Finanzminister nicht, daß ein Parteispendenverbot bei unterstützten Banken (Staatsanteil unter 25 %) zur Auflage bei Soffin-Hilfen gemacht wird? Ihre Antwort (unternehmerische Entscheidung, Bundesregierung nicht zuständig und nicht verantwortlich) ist leider völlig unverständlich.

Am 31.3.09 teilte mir Frau Dr. Barbara Hendricks (Schatzmeisterin der SPD!) in Abgeordnetenwatch mit: Ich versichere für den Parteivorstand der SPD, daß wir Spenden von unterstützten Unternehmen nicht annehmen werden. Das könnte der Parteivorstand auch überhaupt nicht nachvollziehen.
Vorher erläuterte sie dies am 5.3.09 in Abgeordnetenwatch: Selbstverständlich konnte das Parteiengesetz die Aufgaben des Finanzmarktstabilisierungsfonds nicht vorwegnehmen.

Die Schatzmeisterin und der Parteivorstand verzichten nicht ohne zwingenden Grund auf Spenden, die bei einigen Banken eine Höhe von 200.000 Euro im Jahr erreichen.
Deshalb: Sind Sie und Herr Steinbrück im Gegensatz zur Schatzmeisterin und zum Parteivorstand nicht der Meinung, daß es sich bei Parteispenden von unterstützten Banken um einen Mißbrauch von Steuergeldern handelt?

Die Rechtslage macht ein Spendenverbot nicht unmöglich. Im Gegenteil: Die EU fordert in der Kommissionsmitteilung vom 5.12.08 die Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum.
Deshalb: Ist das Verhalten von Herrn Steinbrück nicht "nur" ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht sondern auch für die SPD parteischädigend?
CDU, CSU und FDP können sich ausgerechnet im wichtigsten Wahljahr über die finanzielle Benachteiligung der SPD freuen!

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grossmann,

bitte beachten Sie meinen Beitrag auf Ihre Frage vom 01.05., in dem ich auf alle Punkte eingehe, die Sie ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

Nicolette Kressl, MdB