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Nicolas Fink
SPD
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Frage von Nadin P. •

Warum bekommt eine Hausfrau keine Energiepauschale?

Sehr geehrter Herr Fink,


wenn man zur Zeit Hausfrau ist, bekommt man keine Energiepauschale.
Ein Rentnerehepaar bekommt für einen Haushalt 600 Euro. Doppelverdiener erhalten ebenso 600€.
Diejenigen, die sich bewusst für Kindererziehung entscheiden und Kinder nicht fremd betreuen, erhalten nichts.
Unser Haushalt bekommt 300 Euro, kein Wohngeld, keine sonstigen sozialen Leistungen.
Wo soll man da noch eine Gerechtigkeit sehen? Sind damit nicht viele Menschen im Nachteil und andere profitieren?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für ihre Frage über Abgeordnetenwatch zum Thema Energiepreispauschale, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, leben Sie in häuslicher Gemeinschaft mit einem erwerbstätigen Partner bzw. einer Partnerin. Dafür so gibt es mehrere Entlastungsmaßnahmen für die Familie insgesamt bzw. die im Haushalt lebende Erwerbsperson:

    1. Entlastungsmaßnahmen für die Familie: 

  • Für 2022 erhalten alle Eltern einen Familienzuschuss (Kinderbonus) von 100 Euro pro Kind.
  • Ab Januar 2023 steigt dann das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 219 bzw. für das dritte Kind von 225 auf jeweils 237 Euro monatlich. Zusätzlich wird der Kinderfreibetrag angehoben.

    2. Entlastungsmaßnahmen für die die im Haushalt lebende Erwerbsperson:
     

  • Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag ist von 9.984 Euro (2021) auf 10.347 Euro (2022) gestiegen und wird zum 1. Januar 2023 weiter erhöht. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto für 48 Millionen Bürger:innen. 
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde rückwirkend ab 1. Januar 2022 um 200 Euro erhöht. Beschäftigte können so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen. 
  • Die Fernpendler-Pauschale ist ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent/km erhöht worden, befristet bis Ende 2026. Geringverdienende erhalten eine Mobilitätsprämie. Die Homeoffice-Pauschale wird verbessert und entfristet. 
  • Steuerzahler:innen können ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen – zwei Jahre früher als geplant. 
  • Sonderzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten bleiben bis zu einer Höhe von 3.000 Euro frei von Steuern und Sozialabgaben. Das gilt für eine Auszahlung dieser sogenannten Inflationsprämie bis zum 31. Dezember 2024.

    Uns als SPD ist es ein wichtiges Anliegen, dass Familien mit Kindern und damit auch Frauen, die sich um die Kindebetreuung kümmern, in der aktuellen Lage nicht alleine gelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Nicolas Fink, MdL

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