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Frage von Jörg N. •

Der Markthochlauf von grünstrombasierten E-Fuels ist für die Defossilierung der Bestandsflotte und für die Energiewende entscheidend. Was halten Sie von einem Antrag nach Art. 19 Abs. 1 EnergieStRL ?

Würden Sie unabhängig von der anstehenden Novellierung der europäischen Energiesteuerrichtlinie eine Sondergenehmigung nach Art. 19 Abs. 1 EnergieStRL für 6 Jahre für strombasierte E-Fuels für Deutschland unterstützen?: vgl. https://www.vda.de/de/themen/e-fuels/besteuerung-von-e-fuels . Dadurch würden E-Fuels angemessen attraktiv und es entstünde ein Markt in Bezug auf die Unterquoten nach THG/RED II betr. erneuerbarer Kraftstoffe IN DER REALITÄT und nicht durch eine virtuelle 3fach-Anrechnung als CO2-neutraler Ladestrom, der in der Realität auch noch zu einem guten Teil aus Kohlestrom besteht.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter N.

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Seit Längerem ist es für uns ein Anliegen, die Rahmenbedingungen für die individuelle Mobilität so zu gestalten, dass nicht nur eine Lösung (E-Auto) festgeschrieben wird. Andere Wege müssen offengehalten werden, um Unternehmen die Chance zu lassen, andere Antriebswege zu entwickeln, die ebenfalls klimafreundlich sind.

 

Sämtliche klimaneutralen Antriebsformen sollten gleichbehandelt werden und E-Fuels-Fahrzeuge dieselben steuerlichen Vorteile wie die Elektromobilität genießen. Wir Freien Demokraten sehen vor, E-Fuel-Fahrzeuge komplett von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien. Damit würden sie in diesem Punkt E-Autos gleichgestellt. Darüber hinaus hat Christian Lindner Vorgaben zur Besteuerung von Dienstwagen, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden können, vorgeschlagen. Schon heute gibt es Vergünstigungen für E-Autos und Hybridfahrzeuge, wenn es um die Besteuerung der privaten Nutzung in der Einkommensteuer geht. Diese Vorteile wollen wir Freien Demokraten auch auf E-Fuels ausdehnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Nicola Beer