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Nadja Lüders
SPD
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Frage von Peter H. •

Frage an Nadja Lüders von Peter H.

Stehen Sie für G8 oder G9?
Für Integrationsklassen müssten welche Voraussetzungen gelten?
Was halten Sie von A13 für alle Lehrer*innen als Eingangsbesoldung?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen. Ich hoffe, ich kann Ihnen weiterhelfen.

a) Zu Ihrer ersten Frage: Ich stehe sowohl für G8, als auch für G9. Ich glaube, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern beide Möglichkeiten anbieten sollten, damit diese eigenständig wählen können, was sie möchten. Ich halte zwar die erfolgte Umstellung von G9 auf G8 nach wie vor für einen Fehler, glaube aber, dass eine erneute, komplette Umstellung des Systems ebenso falsch wäre. Alle Gymnasien sollen verpflichtet werden beide Möglichkeiten anzubieten, sodass Chancengleichheit für alle gilt und nicht durch die Wahlfreiheit der Schulen der Wohnort darüber entscheidet, ob das Kind G8 oder G9 folgt. Auch Schülerinnen und Schüler, die von der Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule in die gymnasiale Oberstufe wechseln, haben so die Möglichkeit, einfach wie früher die 11.-13. Klasse zu absolvieren und müssen nicht, wie im G8-Modell, die 10. Jahrgangsstufe wiederholen und damit trotzdem dreizehn Schuljahre lernen.

b) Die Integrations-, Auffangs- oder „Internationalen Klassen“ vermitteln den Schülerinnen und Schülern Deutsch als Fremdsprache, damit sie durch Bildung die Chance erhalten sich auch beruflich zu qualifizieren. Gerade geflüchtete Kinder bedürfen zunächst einer speziellen, individuellen Betreuung, deshalb gibt es eine Betreuung durch multiprofessionelle Teams - nicht nur Lehrpersonal -, sodass Psychologinnen und Psychologen individuelle auf eventuelle Traumata und Probleme eingehen können. Die Art der schulischen Eingliederung der einzelnen Kinder hängt von vielen Faktoren ab, z.B. den deutschen Sprachkenntnissen und der bisherigen Schullaufbahn. Daher ist die sprachliche Handlungsfähigkeit die wichtigste Aufgabe des Anfangsunterrichts. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung der deutschen Sprache, um den neuen Schülerinnen und Schülern einen ihren Fähigkeiten und Interessen angemessenen Bildungszugang und eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Curricula, die die Inhalte, Abläufe, Kooperationen und individuelle Förderung in den Klassen regeln, legen die Schulen individuell fest, weshalb dieser Teil nicht pauschal zu erläutern ist. (Beispiele der konkreten Umsetzung können Sie auf dieser Seite einsehen: http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/schulkonzepte ). In der Regel gibt es aber in diesem System Einstiegs- und Fortgeschrittenenklassen, die darüber hinaus, je nach individueller Sprachkompetenz der Kinder, den Besuch einzelner Fachunterrichtsstunden beinhalten. Schon vor der vollständigen Integration nehmen Schülerinnen und Schüler je nach Kompetenzniveau am Fachunterricht der Regelklasse oder eines anderen Kurses teil. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler früher oder später in die Regelbeschulung wechseln und dort mit einem normalen Abschluss abgehen. Um zu verhindern, dass die Regelklassen durch die Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler zu groß werden (Obergrenze 29 Schüler*innen), wird ermöglicht zusätzliche Klassen zu bilden, auch wenn dies nach Beginn des Schuljahrs passieren sollte. Bei meinen Besuchen an Schulen in meinem Wahlkreis habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrer sehr verantwortungsvoll damit umgehen, wann ein Schüler/eine Schülerin von der sog. Auffangklasse in die Regelklasse wechselt. Grundsätzlich sollte die Aufnahme in einer Regelklasse immer das Ziel sein. Ich erachte aber die individuelle Förderung eines jeden Schülers/einer jeden Schülerin für wichtiger. So habe ich erleben können, dass viele Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung schneller am Regelunterricht teilnehmen können, da auch ihre Eltern bzw. Verwandte (sofern diese auch hier leben) ebenfalls Sprachkenntnisse erwerben. Schwierigkeiten beim Wechsel ergeben sich häufiger bei Zugewanderten aus der EU, wie z.B. aus Polen, oder der ehemaligen Sowjetunion, da dort im Elternhaus wenig bis gar kein Deutsch gesprochen wird.

c) Wir haben im Wahlprogramm die grundsätzliche Besoldung mit A 13 als Eingangsbesoldung aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Nadja Lüders

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