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Miriam Gruß
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Frage von Kai T. •

Frage an Miriam Gruß von Kai T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Gruß,

der Begriff Hartz IV soll nach dem Willen von Frau Dr. von der Leyen abgeschafft werden, weil er negativ besetzt ist. Die Koalition unternimmt aber nichts, wenn aufgrund von Begrifflichkeiten arbeitende Menschen diskriminiert und diskreditiert werden. Ca. 826.000 Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche werden von Kritikern der Zeitarbeit als "Leiharbeiter" bezeichnet. Leihe ist gem. BGB die aber die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (BGB §§ 598 - 606). Mit der Verwendung des Begriffs "Leiharbeiter" werden MitarbeiterInnen zu einem Objekt herabgewürdigt und versachlicht. Sie tun nichts, um Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche vor Herabwürdigungen zu schützen und etwas an der Verwendung des Begriffs "Leiharbeit" und den damit verbundenen negativen Assoziationen zu ändern. Das 40 Jahre alte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in dem das Wort Leiharbeit verwendet wird, sollte dringend geändert werden. In aktuellen Tarifverträgen der Branche wird sowohl vom DGB als auch vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) nur von Zeitarbeit gesprochen. Auch die Unternehmen und Mitarbeiter der Branche sehen sich als Zeitarbeitsunternehmen bzw. ZeitarbeitnehmerInnen. Niemand sollte berechtigt sein, motivierte MitarbeiterInnen mit falschen Begrifflichkeiten zu diskriminieren. Der BZA fordert, die Verwendung der Begriffe "Zeitarbeit, Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb" im AÜG und anderen Gesetzen anstelle der bisherigen Bezeichnungen "Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher" zu ersetzen, da die geforderten Bezeichnungen im allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt sind und die diskriminierenden und im Wortsinn irreführenden Begriffe "Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher" vermeiden. Warum wollen Sie hart arbeitenden Menschen nicht den gleichen Schutz vor negativ besetzten Begriffen zukommen lassen wollen, wie nicht arbeitenden Menschen, und einen Gesetzentwurf zur Änderung des AÜG einbringen?

MFG KT

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Thiele,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die FDP setzt sich für die Gleichstellung von Zeitarbeitern ein. Unserer Meinung nach sollen sie künftig einen fairen Lohn erhalten. Nach einer Einarbeitungszeit und einer befristeten Zeit muss es für die Zeitarbeiter die Angleichung der Entlohnung an die Stammbelegschaft geben. Die FDP-Fraktion will daher die derzeitige Möglichkeit im Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz zeitlich begrenzen, per Tarifvertrag vom Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ abzuweichen.

Wichtig ist uns, dass eine solche Regelung die Funktion der Zeitarbeit als Brücke aus der Arbeitslosigkeit in ein Arbeitsverhältnis erhält.

Anbei sende ich Ihnen einen Link mit einem Kommentar aus der ZEIT. http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-09/arbeitsmarkt-leiharbeit

Was die Begrifflichkeiten angeht, stimme ich Ihnen vollkommen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Gruß, MdB