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Frage von Dieter G. •

Frage an Michael Luther von Dieter G. bezüglich Gesundheit

Werter Herr Dr.M.Luther,

der Beitrag meinerseits zum Gesundheitsfonds beträgt für mich als Rentner künftig fast 20 € monatlich. Die Entlastung durch Senkung des Beitrages zur Arbeitslosen- versicherung kommt bei Rentnern nicht an,gleichfalls die in Aussicht gestellte Absatzfähigkeit der Beitragszahlungen von der Einkommenssteuer geht an den Rentnern voll vorbei. Die Preisieigerungen für Energie und Lebensmittel mindern weiterhin die Lebenskosten der Senioren über Gebühr!

Meine Frage an Sie: Wie stehen Sie als sächsischer Abgeordneter zum Gesundheitsfonds, der für eine übemäßige Anzahl Sachsen eine Erhöhung der Kassenbeiträge von fast 3% beträgt.

Mit freundlichen Grüßen

D.Gastrock

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gastrock,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7.10.08 zum Thema Gesundheitsfonds. Lassen Sie mich hierzu wie folgt Stellung nehmen: Sie haben recht, dass auch Rentnerinnen und Rentner ab dem kommenden Jahr den allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent zahlen. Dabei ist die Feststellung, dass Rentner über Gebühr belastet werden, so pauschal nicht richtig.

Derzeit beträgt der Durchschnittssatz der Versicherten 14,92 Prozent. Bitte bedenken Sie, dass auch ohne den Start des Gesundheitsfonds Anfang 2009 auf die Versicherten Beitragssteigerungen zugekommen wären. Eine Erhöhung der Arzthonorare um rund 2,5 Milliarden, eine Aufstockung für die Krankenhäuser um 3 Milliarden und steigende Arzneimittelausgaben führen zu diesem Anstieg.

Die Neuordnung der Finanzierung durch Einführung des Gesundheitsfonds und des einheitlichen Beitragssatzes hat den Sinn, Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Es gibt derzeit 210 Krankenkassen mit gleichen Leistungen, aber unterschiedlichen Beitragssätzen. Die Versicherten besuchen aber das gleiche Krankenhaus oder den gleichen Arzt. Viele Mitglieder zahlen heute nicht deswegen höhere Beiträge, weil ihre Kasse unwirtschaftlich ist, sondern deswegen, weil ihre Kasse eine ungünstige Versichertenstruktur hat.

So gibt es Kassen, die ihre Beitragssätze über den jetzt festgelegten Beitragssatz von 15,5 Prozent erheben müssten, weil über die Hälfte der Versicherten Rentner sind. Und es gibt Kassen, bei denen viele jüngere Leute und nur wenige Rentner versichert sind. Die könnten allein wegen dieser Altersstruktur bei einem günstigeren Beitragssatz bleiben. Die heutige Verteilung ist damit nicht fair. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird sich in Zukunft von einer eindimensionalen Konkurrenz um niedrige Beitragssätze unter gerechten Rahmenbedingungen zu einem Wettbewerb um die besseren Versorgungsangebote entwickeln. Die Einführung des Gesundheitsfonds dient damit der Optimierung der Struktur, nicht der Schröpfung der Versicherten.

Hierzu nur ein Beispiel: Für den Fall, dass Krankenkassen gut wirtschaften, besteht die Möglichkeit, dass Versicherte Beiträge teilweise rückerstattet bekommen. Die AOK Sachsen hat derzeit mit 12,9 Prozent einen sehr niedrigen Versicherungstarif. Daher wäre anzunehmen, dass die AOK Sachsen ihren Mitgliedern im nächsten Jahr solche Erstattungen zurückzahlt. Aber bereits jetzt hat sie erklärt, sie hätte für solche Erstattungen keinen finanziellen Spielraum. Das bedeutet im Ergebnis, dass die AOK Sachsen bereits jetzt mit den Beiträgen ihrer Mitglieder nicht hinreichend wirtschaften kann und dass sie auch ohne Einführung des Gesundheitsfonds im kommenden Jahr ihre Beiträge hätte deutlich anheben müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Luther