Frage an Michael Luther von Johannes r. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Luther,
ich hätte gern das EU-Gesetz über die Vollbiologischen Kläranlagen gewußt oder ist das ein Gesetz der BRD?
Ich bitte um Antwort.
MfG
Joh. Reinhold
Sehr geehrter Herr Reinhold,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Behandlung von kommunalem Abwasser ist auf europäischer Ebene die Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 (91/271/EWG), geändert durch die Richtlinie vom 27. Februar 1998 (98/15/EG), maßgebend. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf diese bezogen hat. Die einzelnen Bundesländer haben zur Umsetzung der EU-Richtlinie Verordnungen über Behandlung von kommunalem Abwasser erlassen.
Der Ausbau der Kläranlagen in Deutschland vollzieht sich auf der Grundlage
1. des Wasserhaushaltsgesetzes,
2. der Abwasserverordnung und
3. einschlägiger Länderverordnungen.
Danach werden "Mindestanforderungen" nach dem jeweiligen Stand der Technik an den Abwasseranfall, - die Abwasservermeidung und - behandlung gestellt.
Mit der EU-Richtlinie wurde die gezielte Nährstoffelimination für empfindliche Gewässer in Europa verbindlich. Bis Ende 1998 müssen alle kommunalen Kläranlagen mit einer Kapazität von 10.000 Einwohnerwerten und größer, deren Abwässer in empfindliche Gebiete eingeleitet werden, mit einer dritten Reinigungsstufe für die Nährstoffelimination ausgerüstet sein.
Das Wasserhaushaltsgesetz, die genannten Verordnungen und die EU-Richtlinie finden Sie im Internet auf der Homepage des Bundesumweltministeriums unter folgendem Link:
www.bmu.de/gewaesserschutz/fb/abwasser_klaeranlage/doc/2830.php
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Luther