Wie stehen Sie zu der aktuell geplanten Novellierung der Befahrensverordnung Nationalpark Wattenmeer?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Das Wattenmeer ist einzigartig und unbedingt zu schützen. Die Verordnung von 1992 ist veraltet und entspricht nicht den aktuellen Schutzzonen. Vogel- und Tierschutzzonen müssen neu ausgewiesen werden, denn aufgrund der Dynamik des Wattenmeeres entsprechen sie nicht mehr den damals ausgewiesenen Flächen.
Die Novellierung ist Aufgabe des Bundes. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg haben im Mai 2017 einen gemeinsamen Antrag an das BMVI gestellt, u.a. unterzeichnet von Robert Habeck als damaliger Minister in Schleswig-Holstein. Der Antrag wurde vorher mit verschiedenen Interessensvertretungen, Naturschutzvereinen etc. besprochen. Das BMVI hat Mitte August 2021 einen ersten Entwurf vorgelegt. Das BMVI will die neue Verordnung verabschieden, weil Änderungen sich wohl nicht in aktuelle Verordnung einpflegen lassen.
Ich finde die neue Verordnung, die an die aktuellen Gegebenheiten des Wattenmeeres anknüpft, unterstützenswert, gleichwohl muss diese in einigen Punkten nachgebessert werden. Beispielsweise schränkt der Entwurf Kitesurfing und Segeln im Wattenmeer weiter ein, was die Interessensvertretungen natürlich nicht gut finden. Ich kann deren Belange gut nachvollziehen und setze mich für einen Ausgleich bzw. eine Verständigung zwischen den Interessengruppen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Labetzke