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Michael Hennrich
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Frage von Brigitte K. •

Frage an Michael Hennrich von Brigitte K. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Hennrich,

Die Länderkammer hat auf ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause zahlreiche Gesetzesbeschlüsse gefasst.
Warum lehnte die Unionsmehrheit den Vorstoß der SPD ab, den Kinderschutz im Grundgesetz zu verankern?

Es grüßt Sie
Brigitte Klein

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Klein,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. September 2008. Kinder sind, wie alle Menschen, Träger von Grundrechten. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, das Kind sei "ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes".

In den Jahren 1992 und 1993 hat sich die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat mit der Aufnahme spezieller Kinderrechte in das Grundgesetz beschäftigt. Dafür wurde geltend gemacht, dass es geboten sei, die in den vergangenen 40 Jahren erfolgte Rechtsentwicklung auch im Text der Verfassung nachzuvollziehen. Dagegen wurde angeführt, dass insoweit kein verfassungspolitischer Handlungsbedarf bestehe. Das Kind sei als Grundrechtsträger bereits im Grundgesetz ausreichend anerkannt. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sei der Kinder- und Jugendschutz bereits nach geltender Rechtslage mit vollem Verfassungsrang ausgestattet.

Als Vater zweier kleiner Söhne bin ich an einer ausreichenden und wirksamen Kinderschutzgesetzgebung interessiert. Dabei kommt es nicht auf eine deklaratorische Regelung im Grundgesetz an, sondern insbesondere auf die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Gesetze. Ich persönlich hätte jedoch kein Problem, den Kinderschutz auch ausdrücklich in den Schutzkatalog des Grundgesetzes aufzunehmen. Entscheidend wäre die Formulierung. Im Falle einer Entscheidung im Bundestag würde ich dann entsprechend dieser Formulierung abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich