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Frage von Annette N. •

Frage an Michael Hennrich von Annette N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrich.

Nächsten Monat sind Wahlen:
Wer etwas für uns tut, bekommt auch unsere Stimme!

Es gibt tausende Fälle wie diesen:
Mensch, über 50, mehr als 35 Jahre gearbeitet, ist arbeitsunfähig erkrankt und KANN deswegen nicht mehr arbeiten.
Er hat die Erwerbsminderungsrente beantragt.
Das ist die Odyssee, (finanziert vom Steuerzahler):
Rentenantragsverfahren, Begutachtungen, Widerspruchsverfahren, Begutachtungen, Klageverfahren, Begutachtungen, Berufungsklageverfahren, Begutachtungen etc.
Mit ganz viel Glück bekommt er dann eine befristete EM-Rente für nur ein Jahr.

Bekommt er die EM-Rente nicht, lebt er bis zum Rentenalter weiterhin auf Kosten der Steuerzahler.
Wir, die "KRANK OHNE RENTE" sind, wollen die Rente, die uns zusteht, weil wir nicht mehr arbeiten KÖNNEN.
Unsere Beiträge wurden im aktiven Arbeitsleben AUCH für diesen Leistungsfall an die DRV gezahlt.
Wir wollen NICHT mit "Ersatz-Zahlungen" aus dem SGB II abgespeist werden, die eigentlich für ganz andere Zwecke vorgesehen sind.

Frage:
Was spricht dagegen, kranken, arbeitsunfähigen Menschen, die Rente zu gewähren, ohne dass sie jahrelange demütige Verfahren durchlaufen müssen?

Auch wenn Sie als Einzelner nicht sofort diese Prozedur abschaffen können, so erwarten wir doch, dass Sie unser Anliegen ernst nehmen und uns diesbezüglich tatkräftig unterstützen.

Wir freuen uns auf eine aussagekräftige Antwort von Ihnen als Gesundheitsexperte und Experte für Arbeit und Soziales.

Mit freundlichem Gruß
A. Neufang
krank-ohne-Rente

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Neufang,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch, welche ich Ihnen gerne beantworten möchte. Auf den ersten Blick stimme ich mit Ihnen völlig überein und denke, dass Bürger, die nicht mehr arbeiten können auch den Anspruch auf Rente haben und haben sollen.
Auf den zweiten Blick ist es jedoch bereits so, dass gesetzlich geregelt ist, wie der Anspruch für die Erwerbsminderungsrente beantragt wird. Natürlich ist es für den Anspruchsteller kein schöner und angenehmer Vorgang, sich sämtlichen Prüfverfahren zu stellen. Ich halte es für durchaus sinnvoll, den Gesundheitszustand regelmäßig zu prüfen, da es sich bei der Erwerbsminderungsrente um große Summen handelt und auch Versuche des Missbrauchs bekannt sind. Oftmals sind auch gesundheitliche Besserungen eingetreten und die Aufnahme von Arbeit nach einiger Zeit wieder möglich. Auch dies ist Gegenstand der amtsärztlichen Prüfverfahren. Eine zu leichtfertige und unbefristete Vergabe von Erwerbsminderungsrenten würde negativ zu Lasten der Rentenversicherungsträger gehen und somit auch sehr viele betreffen und eventuell schädigen. Wie bereits gesagt, kann ich Ihre Anregungen und Ihre Kritik einerseits verstehen, jedoch halte ich die vorgeschriebenen Verfahren für durchaus sinnvoll, da ohne ein ordentliches widerspruchsicheres Prüfverfahren nicht zwingend jedem Gerechtigkeit nachgewiesen werden kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich MdB