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Michael Fuchs
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Frage von Max S. •

Frage an Michael Fuchs von Max S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

ich habe eine Frage an Sie, welche zuletzt bei uns im Schulunterricht aufgeworfen worden ist. Und zwar möchte ich gerne wissen, wieso sich die BRD dagegen wehrt Waffentechnologien ins Ausland zu verkaufen, also warum zum Beispiel nicht begehrte Panzer wie der Leopard II an andere Länder verkauft werden? Dies wäre doch eine große Möglichkeit die Einnahmen des Staates zu vergrößern und Arbeitsplätze in der Branche zu wahren, denn was passiert wenn die Firmen ihre Aufträge vom Militär erfüllt haben? Wie sollen die Arbeiter weiter unterhalten werden? Und wenn die BRD nicht ihre Waffen verkauft, machen dies doch andere Statten mit guter Technologie, stehen wir dann nicht als die Verlierer da?

Vielen Dank für die Antwort im Vorraus!

mfG Max Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Rüstungswirtschaft, die ich aufmerksam gelesen habe. Prinzipiell mag Ihre Überlegung, dass zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland verstärkt deutsche Waffentechnologien ins Ausland verkauft werden sollten, plausibel erscheinen. Im internationalen Vergleich unterliegen deutsche Rüstungsexporte aber einer strengen und sorgfältigen Überprüfung.

Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern anhand strikter politischer Grundsätze, wobei das Grundgesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) die Rechtsgrundlagen bilden. Genehmigungen zur Ausfuhr werden nur dann gewährt, wenn sichergestellt ist, dass diese Rüstungsgüter weder für Menschenrechtsverletzungen mißbraucht werden noch zur Verschärfung von Krisen beitragen. Aus diesem Grund dürfen die EU-Mitgliedstaaten der Rüstungsindustrie keine Ausführgenehmigungen erteilen, wenn das Risiko besteht, dass der Empfänger das zur Ausfuhr bestimmte Gerät zu aggressiven Zwecken gegen ein anderes Land oder zur gewaltsamen Durchsetzung eines Gebietsanspruchs benutzen würde. Auch dürfen – und das ist in Bezug auf Ihre Frage der entscheidende Punkt – beschäftigungspolitische Grundsätze keine ausschlaggebende Rolle für den Export von Kriegswaffen spielen. Der Schutz vor Menschenrechten hat Vorrang vor Arbeitsplätzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB