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Mechthild Rawert
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Frage von Holger S. •

Frage an Mechthild Rawert von Holger S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Rawert,
ich muss dann leider doch noch mal nachfragen.
Nach meinem Kenntnisstand bedeutet Mietpreisbremse bisher, dass bei einer Neuvermietung maximal die ortsübliche Miete plus 10% verlangt werden darf.
Wenn also ein Vermieter bisher 11 Euro nettokalt bekommt und sein Mieter zieht aus, muss er die Miete beim nächsten Kunden auf ca. 6-7 Euro senken (Bsp. Berlin, einfache Wohnlage, <40qm, BJ 1950-64).
Habe ich Sie richtig verstanden, dass das von Ihnen favorisierte Konzept bedeutet, dass der Vermieter mindestens den Preis verlangen darf, den er beim letzten Kunden auch erzielt hat, den Preis also wirklich nie per Gesetz senken muss ?
Ich möchte Sie auch herzlich bitten, mich nicht mit Worthülsen abzuspeisen. Es ist leider ein Fakt, dass die Nachfrage nach Gütern, deren Preise gesetzlich gedeckelt werden, stärker steigt als ohne Preisdeckel.
Diese künstlich angefachte Nachfrage wird die Wohnungsnot verschlimmern. Das wird genau den Leuten schaden, denen die Mietpreisbremse helfen soll. (Und die Sie vermutlich gewählt haben). Außer die künstlich angefachte Nachfrage wird irgendwie wieder gedrosselt.
Bitte erklären Sie mir, wie Sie wohlhabende Leute abhalten wollen, ihren Flächenkonsum auszuweiten?
Und die Frage, was das eigentlich alles kosten soll oder darf ist auch noch offen.
Vielen Dank für Ihre Zeit
mit freundlichen Grüssen
Holger Schindler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schindler,

vielen herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Die Mietpreisbremse soll die rasant ansteigenden Mieten begrenzen. Eine Absenkung der Mietpreise ist nicht vorgesehen. Ihre Bedenken sind daher unbegründet. Auf der Informationsseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Mietpreisbremse wird klargestellt:

"Die Neuregelungen sehen vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden darf."

Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie viele wertvolle Informationen über die Mietpreisbremse:
http://www.bmjv.de/DE/Themen/BauenundWohnen/Mietpreisbremse

Ich bin stolz, dass die SPD die Mietpreisbremse durchgesetzt und ein wichtiges Wahlversprechen eingelöst. Das ist gerade für die MieterInnenstadt Berlin von enormer Bedeutung! Meine Erklärung zur Mietpreisbremse können Sie auf meiner Webseite nachlesen:

http://www.mechthild-rawert.de/inhalt/2015-02-26/spd_setzt_mietpreisbremse_durch

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Rawert