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Matthias Zimmer
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Frage von Jens B. •

Frage an Matthias Zimmer von Jens B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Zimmer,

auf Ihrer Seite von Abgeordnetenwatch habe ich eine Antwort zum Thema Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie gelesen. Ich finde es gut und wichtig, dass man sich hier gegen eine Ausbeutung der Arbeiter einsetzt. Allerdings sehe ich bei dem geplanten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes §611a BGB eine große Gefahr für hoch qualifizierte Selbständige mit einem guten Einkommen.

Ich arbeite selber als selbständiger Freiberufler in der IT Branche im Bereich SAP Beratung und Entwicklung. Dabei akquiriere meine Kunden selber, viele auch über persönliche Kontakte. Und auf Grund meiner hohen Qualifikationen und langjähriger Erfahrungen werde ich bislang gerne von Unternehmen gebucht.

Dies geschieht mit unter auch längerfristig (1-2 Jahre) mit einer 100%igen Auslastung. Die Arbeiten sollen überwiegend zu den normalen Arbeitszeiten auf den Rechnern des Auftraggebers in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden. Und in gewissem Rahmen muss ich natürlich auch die Vorgaben (Weisungen?) des Auftraggebers erfüllen.

Damit entspricht meine Arbeit nach dem geplanten Gesetzt in vielen Punkten einem Arbeitsvertrag. Das würde für mich bedeuten, dass mich meine Auftraggebern in Zukunft aus Angst vor Klagen nicht mehr buchen werden.

Ich kann mich und meine Familie sehr gut von meiner Arbeit ernähren und sichere meine Zukunft umfangreich durch private Renten- und Krankenversicherung ab. Warum soll ein Gesetzt verabschiedet werden, dass mir diese Art der Arbeit verbietet? Ich möchte nicht wieder als Angestellter arbeiten. Das habe ich über 18 Jahre lang gemacht und mich selber aus freien Stücken für eine selbständige Arbeit entschieden.

Bitte finden Sie Kriterien für die Definition der Scheinselbständigkeit, die es hochqualifizierten Selbständigen mit hohem Einkommen weiterhin ermöglicht, Ihrer Arbeit selbständig nachzugehen.

Vielen Dank & viele Grüße,
Jens Brandner

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CDU

Sehr geehrter Herr Brandner,

wie Sie vielleicht gehört haben, hat die Bundesarbeitsministerin den Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet. Die neue Fassung des § 611a BGB geht auf einen Vorschlag der Arbeitsrichter zurück. Damit sind die wesentlichen Einwände gegen die zunächst vorgeschlagene Fassung erledigt.

Sobald der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet wird, werden wir Gelegenheit haben, uns in der parlamentarischen Beratung und einer Anhörung noch einmal mit dem Thema zu beschäftigen. Ich vermute aber, dass zumindest an dieser Stelle jetzt die Interessen der Beteiligten gut abgebildet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer