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Matthias Zimmer
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Matthias Zimmer von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Prof. Dr. Zimmer,

mein Thema ist der Kulturgutschutzgesetzentwurf von Frau Prof. Dr. Monika Grütters.

Es geht hier nicht nur um die ganz große Kunst, sondern auch um die Sorgen vom Bierkrug- bis zum Münzensammler und des Handels, insbesondere aber auch um die Bewahrung rechtsstaatlicher Grundsätze, auch um Bürger- und Freiheitsrechte (Rückwirkungsverbot, Beweistlastumkehr, Eigentumspostulat Artikel 14 GG, Europäische Menschenrechtskonvention einhergehend mit diesbezüglicher Rechtsprechung).

Mittlerweile wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten mit Datum vom 30.Juli.2015 von Herrn RA Joachim Walser von der Kanzlei Walser in München zum Kulturgutschutzgesetzsentwurf veröffentlicht, zu dem ich verlinke, zumal ich die Problemematik als Nichtjurist niemals so gut veranschaulichen könnte.

http://muenzenwoche.de/de/News/4?&id=3566

Weil der Petitionstext von Frau Dr. Ursula Kampmann die Probleme und Sorgen der Sammler und des Handels nach meiner Meinung auch sehr gut veranschaulicht, eine allgemeinere Übersicht als ein Rechtgutachten liefert, möchte ich auch zu diesem verlinken.

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns

Hinsichtlich der Bürokratiepoblematik liefert uns möglicherweise aktuell das Land Italien schon einen kleinen Vorgeschmack: Mir ist ein Fall bekannt , wo ein deutscher Sammler für eine dort ersteigerte Münze ca. ein Jahr auf die Ausfuhrgenehmigung warten mußte.

Wie ist Ihre Einschätzung? Sind Bürger- und Freiheitsrechte möglicherweise bedroht, werden hier elementare Grundsätze unserer Rechtsordnung mißachtet? Drohen uns möglicherweise auch Bürokratieprobleme? Sind die Sorgen der Sammler und des Handels berechtigt?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt
12679 Berlin Marzahn
Sammler und Kleinsthänder (ebay-Name stampsdealer)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

als Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales bin ich kein Experte in Sachen des Kulturgutschutzrechts - dafür werden Sie sicherlich Verständnis haben. Daher habe ich mich bei den zuständigen Fachpolitikern informiert.

Der Referentenentwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung zwischen den involvierten Ministerien. Der Gesetzentwurf selbst liegt also noch gar nicht vor. Eine Einschätzung zum Gesetzentwurf kann ich Ihnen daher nicht geben. Im Übrigen beinhalten Abstimmungen zu Referentenentwürfen im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen auch verfassungsrechtliche Prüfungen, damit sichergestellt ist, dass kein Gesetz gegen Grundrechte der Bürger verstößt - und damit auch nicht gegen die der Bierkrug- und Münzsammler.

Insgesamt bin ich davon überzeugt, dass wir nach Vorlage des Gesetzentwurfes und spätestens im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auch die Bedenken des Kunsthandels ausräumen können.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer