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Matthias Zimmer
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Frage von Thomas S. •

Frage an Matthias Zimmer von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Prof. Zimmer,

Sie haben dem flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro zugestimmt. Mich interessiert Ihre Meinung zu folgenden Beobachtungen, wo ich eine Missachtung des Mindestlohns vermute.

1. Der Jobvermittler "Jobmensa" bietet regelmässig Jobangebotes, die Stundenlöhne unter 8,50 Euro offerieren, ein Beispiel vom 27.05.2015:

http://www.jobmensa.de/jobs/90074-assistentin-marketing-buero-im-fotostudio-duesseldorf?link_source=newsletter

Screenschot datierend vom 01.06.2015, 14:19 Uhr:

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=7ad468-1433161946.jpg

Frage 2: Wird mit diesem Angebot nicht eine freiberufliche Tätigkeit vorgetäuscht um den Mindestlohn zu umgehen?

Frage 3: Welcher Freiberufler arbeitet für 8 Euro die Stunde und lässt sich vom Auftraggeber seinen Stundensatz vorschreiben?

Frage 4: Ist es nicht ein Fehler, dass für freiberufliche Tätigkeit eine Ausnahme beim Mindestlohn gemacht wird?

2. Der Hessiche Rundfunk (HR) sucht für Dreharbeiten des Frankfurter Tatorts Komparsen:

"Für die Dreharbeiten suchen wir 25 Komparsen, die Reporter, Kameraleute und Fotografen während einer Pressekonferenz spielen“, sagt Christian Bender von der Pressestelle des Senders. Der Dreh für die Szene, für die die Komparsen gesucht werden, geht am 12. Juni in der Mainmetropole über die Bühne. „Wir benötigen Männer und Frauen im Alter von 25 bis 60 Jahren.(...)Die Ausgewählten können dann am Set Drehluft schnuppern und bekommen ein leckeres Mittagessen“, verspricht Christian Bender. Wenn sich das mal nicht lohnt. Ein bisschen Zeit müssten sie auch mitnehmen, den „ein Drehttag dauert bis zu acht Stunden“, erklärt Bender."

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/stadtgefluester/Action-mit-Ulrich-Tukur-Komparsen-fuer-Tatort-gesucht;art51666,1421555#anker

O-Ton HR: "Die Ausgewählten können dann am Set Drehluft schnuppern und bekommen ein leckeres Mittagessen“

Frage 5:

Wie werten Sie eine solche Ausschreibung?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schuller,

Sie verlangen von mir eine rechtliche Beurteilung, die ich so nicht vornehmen kann und will. Das Mindestlohngesetz ist recht eindeutig. Die Frage von Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit ist nicht im Mindestlohngesetz geregelt, sondern anderweitig -- hier geht es ja auch um die Frage der Sozialabgaben. In jedem Fall kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter hier tätig werden, denn Scheinselbständigkeit fällt unter den Tatbestand der Schwarzarbeit. Der Mindestlohn ist unabdingbar, er kann also auch durch vertragliche Regelungen nicht ausgehebelt werden.

In der Frage der Komparsen hängt doch vieles davon ab, ob hierbei um ein Arbeitsverhältnis entstanden ist, denn nur für "Arbeitnehmer" (auch in der weiblichen Form) gilt der Mindestlohn. Das kann ich aber anhand der Informationen in Ihrer Frage nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB