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Matthias Zimmer
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Frage von Kai D. •

Frage an Matthias Zimmer von Kai D.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Matthias Zimmer,

was hat Sie bewogen, dieser doch erheblichen Diätenerhöhung zuzustimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dickas,

wir haben seit 1995 ein Gesetz in dem es heißt, die Diäten des Abgeordneten sollen sich an der Besoldung eines Richters in einem oberen Bundesgericht orientieren, also einer Besoldungsgruppe R 6. Das entspricht in etwa auch dem Gehalt eines Landrates oder Bürgermeisters einer Gemeinde/ Landkreis um die 100 tausend Einwohner -- Wahlkreise sind in der Regel größer.

Nun hat der Bundestag genau dies seit 1995 NICHT umgesetzt, sondern befindet sich nach wie vor in einer Differenz von etwa 10% zur Besoldung R 6. In der letzten Legislaturperiode hat eine Kommission unter dem ehemaligen Justizminister Schmidt-Jortzig eine Reihe von Empfehlungen erarbeitet, wie die Diäten und die Altersgelder neu zu ordnen sind. An der Orientierung der Diäten an R 6 gab es keine Einwände -- übrigens auch nicht in der Anhörung, die der Deutsche Bundestag zu dem Gesetz gemacht hat.

Mein Beweggrund diesem Gesetz zuzustimmen ergibt sich zunächst einmal daraus und der im Gesetz vorgesehenen Klausel, die Höhe der Diäten künftig an die Bruttolohnentwicklung zu koppeln. Das muss der Bundestag zu Beginn jeder Legislaturperiode neu beschließen. Damit ist die Hoffnung verbunden, ein faires und transparentes Verfahren gefunden zu haben, das den Vorwurf der "Selbstbedienung" entkräftet.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Zimmer