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Matthias Heider
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Frage von Frank J. •

Frage an Matthias Heider von Frank J. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Dr. Heider,

mich regt folgendes auf und ich würde gerne ein paar Antworten von Ihnen bekommen und ihr Meinungsbild kennenlernen.

Das Handelsblatt berichtet: Commerzbank-Chef Martin Blessing bekommt wieder ein Grundgehalt von 1,3 Millionen Euro. Für ihn wie für die anderen Vorstände des teilverstaatlichten Konzerns können noch leistungsabhängige Boni obendrauf kommen.

Blessings Gehalt wurde einst gedeckelt, weil die Commerzbank in der Finanzkrise mit 18,2 Milliarden Euro vom Staat gerettet werden musste. Noch immer besitzt der Bund 25 Prozent plus eine Aktie an der Bank. Noch immer hat das Kreditinstitut darüber hinaus Staatshilfen über fast zwei Milliarden Euro nicht zurückgezahlt. Uns Steuerzahlen gehört immer noch 25 % dieser Bank, welche wir für teures (Steuer)Geld gekauft haben.

1) Was rechtfertigt hier ein Millionengehalt? Gibt es überhaupt eine Arbeitsleistung, die so ein hohes Gehalt rechtfertigt? Wie steht ihre Partei grundsätzlich zu solch extremen Gehältern?

2) Sollten vor solch immensen Gehaltszahlungen an Commerzbankvorstände nicht erstmal die Schulden dieser Bank an den Staat plus Zinsen SAUBER abgewickelt werden?

3) Ist es nicht zu verstehen, dass die Bevölkerung so politikverdrossen und zum großen Teil stinkwütend auf Politiker, Lobbyismus und Verstrickung von Wirtschaft und Politik ist?

Ich bedanke mich vorab für Ihre Antworten und verbleibe mit genügsamen Grüßen
Frank Jansen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jansen,

haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 11. Mai zum Thema exorbitante Managergehälter. Wie auch Sie, nehmen viele Bürgerinnen und Bürger an der in der Öffentlichkeit zu Recht Geführten Debatte teil, was ich sehr begrüße. Die Fragen 1), 2) und 3) möchte ich des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten:

Leistungsgerechtigkeit ist ein wichtiges Prinzip der sozialen Marktwirtschaft. Grundsätzlich gilt, dass bei offenkundig schlechter Leistung eine hohe Entlohnung nicht hinnehmbar ist. Gleiches gilt allerdings auch umgekehrt. Das gilt in jedem Unternehmen in jeder Größe und zwar für alle Mitarbeiter.

Bislang bestimmt das Aktiengesetz, dass die Vorstandsbezüge in einer Aktiengesellschaft vom Aufsichtsrat ausgehandelt werden. Dem Aufsichtsrat gehören vor allem auch die Vertreter der Arbeitnehmer in Form von Gewerkschaftsvertretern, die die Interessen der Belegschaft wahren sollen.

In privatwirtschaftlich geführten Unternehmen, wie die Commerzbank AG, ist es nach meiner Auffassung aber Aufgabe der Eigentümer, über die Vergütung zu entscheiden. Da insbesondere Spitzenmanager eine hohe Verantwortung und eine Vorbildfunktion haben, müssen sie mit ihren besonderen Gehältern auch dieser Anforderung gerecht werden. Eine generelle Begrenzung und Festlegung von Gehältern durch den Staat ist mit den uns ordnungspolitisch zur Verfügung stehenden Mitteln nicht einfach.

Dennoch, mit der geplanten Änderung des Aktiengesetzes sollen künftig die Managergehälter neu geregelt werden. So soll die Hauptversammlung, also die Eigentümer, die Gehälter der Vorstände von Aktiengesellschaften direkt genehmigen. Die Aktionäre sollen jedes Jahr neu über Gehälter und über „Boni“ abstimmen. Die jährlich neue Entscheidung mit Abstimmung sorgt für volle Transparenz über die Gehälter und „Boni“ der Manager. Zu hohe Managergehälter werden so marktkonform vermieden.

Das Verfahren stellt zudem sicher, dass sich Vorstandsgehälter am Erfolg des Unternehmens orientieren. Denn sie werden an der langfristigen Entwicklung der Unternehmen ausgerichtet. Wenn ein Manager gut arbeitet und die Firma dauerhaft erfolgreich ist, darf dies mit einer angemessenen Vergütung belohnt werden. Genauso muss aber auch gelten: Wer Verluste zu verantworten hat, muss eine Verringerung seines Gehalts hinnehmen.

CDU/CSU und FDP setzen damit ein klares Signal gegen überhöhte Managergehälter. Die Vergütung muss im Verhältnis zu ihrer erbrachten Leistung stehen. Diese Leistung wird am Erfolg des von ihnen geleiteten Unternehmens gemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Heider MdB