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Matthias Hauer
CDU
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Frage von Juergen V. •

Wann ist mit der Entscheidung des Verfassungsgericht zum Warburg-Scholz-Cum-Ex Untersuchungsausschuss zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Hauer,
bis wann ist mit einer Entscheidung des Verfassungsgericht in der Sache Warburg -Bank und Olaf Scholz zum Cum-EX Betrug zu rechnen?
War die Ablehnung des Untersuchungsausschuss im Bundestag schon skandalös, ist jede weitere Verschleppung der Aufklärung noch skandalöser.

Mit freundlichen Grüßen
J. V.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr V.

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie zu Recht die Blockade der Ampel-Fraktionen bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre Scholz-Warburg ansprechen.

Wann das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache eine Entscheidung treffen wird, ist nicht vorhersehbar. Daher kann ich Ihnen hierzu leider keine Auskunft geben.

Ihre Einschätzung zur Ablehnung unseres Antrages auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses teile ich. Wir haben als Union keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Untersuchungsausschusses auf Bundesebene. Mit ihrer Ablehnung des Einsetzungsantrages tritt die Ampel ein im Grundgesetz verankertes Minderheitenrecht mit Füßen. Diese dramatische und in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland beispiellose Beschneidung der Rechte der Opposition können wir nicht akzeptieren und haben deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Hauer

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