Frage an Matthias Groote von Andreas S. bezüglich Gesundheit
Verehrter Herr Groote,
ich weiß natürlich die Bemühungen aller Beteiligten zu würdigen, die versuchen für die betroffenen Deutschen Conterganopfer Lösungen für Ihre Probleme herbeizuführen.
Doch warum wird bei der Betrachtung weiterer möglicher Nachteilsausgleiche eine Ungleichbehandlung zu anderen Behinderten befürchtet?
Wo doch z. B. Conterganopfer gegenüber Unfallopfern schlechter gestellt sind. Ein Unfallopfer, das erwerbsunfähig geworden ist, bekommt 2/3 des Bruttolohnes. Der durchschnittliche Bruttolohn liegt derzeit bei etwa 27000 Euro im Jahr, was eine Rente von 1500 Euro im Monat bedeuten würde.
Auf europäischer Ebene ist ein Vergleich mit Großbritannien relevant. Dort leben nach Deutschland die meisten Opfer. Zudem ist der soziale Standard vergleichbar. Wie hoch die Entschädigungen dort sind, ist hinlänglich bekannt. Es liegt also eine Benachteiligung der deutschen Opfer nicht nur auf deutscher, sondern auch auf europäischer Ebene vor.
Welche Schritte werden unternommen diese offensichtliche Ungleichbehandlung zu unterbinden?
Und im Gegensatz zu anderen Menschen mit ähnlichen Behinderungen sei hier angemerkt. Für die Conterganopfer und deren Behinderungen steht der Verursacher eindeutig fest!
Oder etwa nicht?
Mit freundlichen Grüßen
A. Sudhoff
Sehr geehrter Herr Sudhoff,
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.11.2008 zum Thema Contergan.
Insgesamt leben in der EU rund 37 Millionen Menschen mit sichtbaren oder unsichtbaren Behinderungen, Hör-, Sprach- und Sehstörungen und sind nach wie vor von sozialer Ausgrenzung bedroht oder betroffen. Ihre Arbeitslosenrate ist doppelt so hoch wie die anderer Menschen, zudem sind sie meist länger arbeitslos. Die Bekämpfung dieser Missstände hat sich die EU bereits seit langem auf die Fahnen geschrieben und so sind aus Brüssel wiederholt wichtige Impulse für die deutsche Politik ausgegangen, um Menschen mit Behinderungen den Lebensalltag zu erleichtern. Das Parlament hat bereits in den 90er Jahren durchgesetzt, dass die Europäische Kommission jedes europäische Vorhaben auf mögliche negative Auswirkungen auf behinderte Menschen prüfen muss, um so eine bessere und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu erreichen. Neben dieser gibt es noch eine Reihe weiterer Maßnahmen der Europäischen Union um die Rechte behinderter Menschen zu stärken. Details finden sie auf den Seiten der Kommission unter: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=429&langId=de
Weiterhin hat die EU-Kommission im Dezember 2008 einen neuen Gesetzesvorschlag im Bereich Arzneimittel an den Rat und das Parlament übermittelt. In diesem geht es unter anderem auch darum durch den Ausbau des EU-Systems zur Sicherheitsüberwachung für Arzneimittel ("Pharmakovigilanz") in Zukunft einen besseren Schutz für Patienten zu erreichen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Groote, MdEP