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Martina Bunge
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Frage von Kerstin L. •

Frage an Martina Bunge von Kerstin L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Bunge,
ich habe folgende Frage: Warum müssen Menschen, die fast 30 Jahre gearbeitet haben und unverschuldet arbeitslos wurden und eine Abfindung erhalten haben, diese erst bis zum unpfändbaren Satz aufbrauchen, ehe sie überhaupt Anspruch auf Hartz IV haben? Oder warum bekommen Leute wie ich kein Hartz IV, wenn mein Anspruch auf ALG I endet? Bei uns ist es (wie bei vielen anderen sicherlich auch) so: Ich habe fast 30 Jahre bei einem großen Telekommunikationsunternehmen gearbeitet, bis wir verraten und verkauft wurden und habe deswegen meinen Arbeitsplatz verloren. Ich erhielt eine Abfindung, jetzt erhalte ich ALG I, Mein Mann hat noch seine Arbeit, mein ältere Sohn arbeitet für sehr wenig (ca. 80,-Eur monatlicht) in einer Werkstatt für Behinderte und lebt in einer Behinderteneinrichtung, mein jüngerer Sohn studiert und erhält kein BaFög (er geht nebenbei noch arbeiten). Wir zahlen für beide Söhne Unterhalt und liegen dem Staat nicht auf der Tasche. Ich werde wahrscheinlich ab dem nächsten Jahr Arbeiten annehmen müssen, die vom Lohn her unter dem Hartz-IV-Niveau liegen. Es gibt aber (auch in meiner Verwandschaft) Leute, die noch nicht einen Tag in ihrem Leben gearbeitet haben und vom Amt Hartz IV erhalten, ich meine damit keine Kranken oder so. Junge, gesunde Leute, die keine Lust zum Arbeiten haben. Da kriege ich immer einen Hals!! Finden Sie so etwas gerecht? Werden Sie sich für eine Änderung der Hartz-IV-Gesetze einsetzen, um solche Missstände zu beseitigen? Für eine alsbaldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüssen

Kerstin Lehmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Lehmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Fangen wir mit dem Schluss Ihrer Mail an: Ja, ich werde mich für eine Änderung der Hartz-IV-Gesetze einsetzen! Diese Gesetze – genau gesagt ihre Abschaffung – stehen bei mir und meiner Partei, DIE LINKE, ganz oben auf der Liste. Ausführlich ist dieses Thema deshalb auch in unserem Wahlprogramm behandelt.
Wir wollen Hartz IV abschaffen und es durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen, die Armut tatsächlich verhindert und die Bürgerrechte der Betroffenen achtet.
Damit wollen wir auch die schädlichen Wirkungen auf den Arbeitsmarkt beseitigen, ebenso den Druck auf die Betroffenen, eine schlecht oder gar sehr schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen – wie Sie es ja für sich befürchten.
Um die Situation der Betroffenen zügig zu verbessern, verlangen wir innerhalb der nächsten Wahlperiode eine Anhebung des Regelsatzes auf 500 Euro. Außerdem fordern wir verschiedene Einzelmaßnahmen: So soll das Kindergeld anrechnungsfrei bleiben. Umzüge sollen weitgehend verhindert werden. Zudem ist die sogenannte U-25-Regelung, nach der junge Menschen bis zu 25 Jahren bei ihren Eltern leben müssen, ersatzlos zu streichen. Die Bedarfsgemeinschaften sind abzuschaffen.
Sehr wichtig ist uns eine Anhebung des Schonvermögens. Es kann nicht sein, dass Menschen erst einen großen Teil ihrer Ersparnisse aufbrauchen müssen, ehe ihnen eine Leistung zusteht. Wir wollen, dass die Vermögensfreigrenzen auf 20.000 Euro pro Person heraufgesetzt und das Schonvermögen für die Altersvorsorge auf 700 Euro pro Lebensjahr anhoben wird. Das würde, nehme ich an, auch Ihre persönliche Situation wesentlich verbessern.

Kurz vor der Wahl haben die anderen Parteien in Aussicht gestellt, beim Schonvermögen etwas zu verändern. Meine Fraktion hat Nägel mit Köpfen gemacht und noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Bei Annahme des Antrags hätte genügend Zeit bestanden, einen Gesetzentwurf vorzubereiten, um ihn dann baldmöglichst dem neuen Bundestag vorzulegen. Doch der Antrag ist an den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD gescheitert. Sie lehnten nicht nur ein höheres Schonvermögen ab, sondern auch unsere Forderung, Einkommen aus Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II der Eltern anzurechnen.
Unter dem folgenden Link können Sie unseren Antrag lesen:
http://dserver.bundestag.btg/btd/16/140/1614012.pdf

„Hartz IV abwählen“ heißt es auf unseren Wahlplakaten.

In diesem Sinne seien Sie gegrüßt von
Martina Bunge