Portrait von Martin Zieroth
Martin Zieroth
PIRATEN
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Martin Zieroth zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wilk S. •

Frage an Martin Zieroth von Wilk S. bezüglich Recht

Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013

der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland .
Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl
entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.

Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht nicht der UN Behinderterechtskonvention.

Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW

Portrait von Martin Zieroth
Antwort von
PIRATEN

Hallo Herr Spieker,

vielen Dank für deine Anfrage.
Zwangsbehandlung ist ein sehr schwieriges Thema. Grundsätzlich lehne ich jede Art von Zwangsbehandlung ab, weil sie gegen den freien Willen eines Menschen gerichtet ist.
Für diesen freien Willen setzen wir uns auch als Partei ein.

Als Schöffe am Landgericht Bonn habe ich einige Erfahrungen mit psychischen Erkrankungen und deren Folgen für die Betroffenen machen können.
Ein Symptom vieler Erkrankungen ist dabei die Nichteinsicht der Erkrankung selbst und der Notwendigkeit von Behandlungen. Insbesondere bei Erkrankungen, die das Selbstbild beeinflussen ist, dies häufig der Fall. In solchen Fällen muss zum Schutz der Betroffenen auch die Möglichkeit bestehen, gegen den Willen aber für das Wohl der Person zu handeln.

Da dies aber eine extrem schwerwiegende Entscheidung ist, halte ich es nicht für sinnvoll dies den Berufsbetreuern allein aufzubürden, da es hier meines Wissens nach auch keine direkte Ausbildung gibt.
Eine gemeinsame Entscheidung aus Experten- (Juristen und Ärzten) und normaler Menschensicht, wie es bei dem Schöffenamt auch angedacht ist, wäre eine sinnvolle Regelung.

Zudem muss sichergestellt werden, dass der Einsatz von Zwangsmaßnahmen überwacht und regelmäßig kontrolliert wird, sowie dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, durch zusätzliche Überprüfungen die weitere Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen klären zu lassen.

Liebe Grüße
Martin Zieroth