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Frage von Joachim H. •

Frage an Martin Zeil von Joachim H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Zeil,

aus Ihrem Wahlkreis besuchen zahlreiche Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet.
Warum werden die Eltern von Schülerinnen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?

Mit besten Grüßen
Joachim Holder

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Holder,

ich bin mir der von Ihnen angesprochen Problematik bewusst und werde mich gemeinsam mit der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag auch in der kommenden Legislaturperiode für eine Lösung einsetzen. Wir Liberale wollen die freie Wahl der Schule ermöglichen und deshalb die Regelungen zur Schülerbeförderungen auf den Prüfstand stellen. Eltern steht es frei, die aus ihrer Sicht beste Schule für ihre Kinder zu wählen. Damit diese Wahlfreiheit nicht durch die Belastung zusätzlicher Kosten Beförderungskosten verhindert wird, muss die gültige Verordnung über die Schülerbeförderung überarbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Zeil, MdL