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Martin Gerster
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Frage von Daniel K. •

Sehr geehrter Herr Gerster, beantworten Sie grundsätzlich Anfragen zu Themen in Ihrem Aufgabenbereich (u.a. der "Bereich des Innenministeriums") und Themen zur Causa Faeser?

Sie haben auf meine Anfragen vom 10.09.2023, dem 20.11.2023 und dem 27.11.2023 nicht geantwortet.
Meine Anfragen waren sachlich und inhaltlich zielgerichtet formuliert. Beantworten Sie überhaupt Anfragen von Wählerinnen und Wählern Ihres Wahlkreises?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

aufgrund der sehr großen Anzahl an E-Mails und Briefen, die mein Berliner Abgeordnetenbüro und mein Bürgerbüro in Biberach tagtäglich erreichen, muss ich mich leider weitgehend darauf beschränken, Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Biberach zu beantworten. Dass ich dies tue, ist für mich selbstverständlich, und es mir ein großes Anliegen, alle Anfragen möglichst zeitnah zu beantworten.

Wilhelmsdorf liegt im Wahlkreis Ravensburg, weshalb ich Sie bitte, Ihre Anfrage an die dort zuständigen Bundestagsabgeordneten zu richten.

Im Übrigen teile ich die von Ihnen in Ihren Mails getätigten Aussagen nicht. Weder sehe ich eine "Causa Faeser" noch schwere Verfehlungen der Bundesinnenministerin. Im Gegenteil erlebe ich sie bei meiner parlamentarischen Arbeit als fachlich versiert und hoch engagiert in den ihr anvertrauten Themen der inneren Sicherheit. Die von Ihnen ebenfalls thematisierte Einreise samt Auftritt eines Taliban in Köln wurde von Frau Faeser scharf verurteilt. Eine solche Einreise über eine Schengengrenze ist allerdings grundsätzlich legal und kaum zu verhindern, eine kritische Aufarbeitung muss hier seitens des Landes erfolgen, das dieses Visum ausgestellt hat.

Freundliche Grüße
Martin Gerster

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