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Martin Dörmann
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Frage von Reiner G. •

Frage an Martin Dörmann von Reiner G. bezüglich Jugend

Hallo...

Mir liegt eine ganz besondere Frage auf dem Herzen.
Ich bin Vater einer 3 j Tochter, und wir leben mit Ihrer Mama zusammen von Hartz 4

Durch welchen Umstand bekommt meine Tochter 47 EU hartz4? aber 164 Eur Kindergeld?
Wo leben wir eigendlich, dass ein Kind zu 75 % vom Kindergeld leben muss?
Da ja bekannterweise bei "Hartz 4 lern" das Kindergeld angerechnet wird, sieht es logischerweise so aus.

d.h Kindergeld kann erhöht werden nach belieben, meine Tochter bekommt davon NICHTS !! KEINERLEI erhöhung, da es ständig an den Hartz4 satz angerechnet wird.

DAS ist nicht der Sozialstaat von dem ich selber als Kind in der Schule gehört habe.
Erklären sie mir bitte diesen UNGERECHTEN Umstand.

mfg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gläser,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie kritisieren darin den Umstand, dass Ihrem Kind derzeit ein Sozialgeld in Höhe von monatlich 211 Euro und damit lediglich 47 Euro mehr als das Kindergeld beträgt, gezahlt wird.

Zum Kern Ihrer Kritik: Warum wird das Kindergeld beim Sozialgeld in Anrechnung gebracht? Das liegt daran, dass sich das Sozialgeld an der Bedürftigkeit orientiert, weil es über Steuergelder finanziert wird. Auch in anderen Fällen müssen sich Hartz-IV-Bezieher eigenes Einkommen anrechnen lassen.

Der im Rahmen des Konjunkturpaketes II beschlossene einmalige Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wurde Ihnen jedoch für Ihre Tochter ebenfalls ausbezahlt, da dieser für SGB-II und SGB XII-Leistungsbezieher anrechnungsfrei ist.

Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass die Höhe des Sozialgeldes an den Regelsatz der Renten gekoppelt ist. Zum 1. Juli 2009 wird aufgrund der geplanten Rentenanpassung der Regelsatz um 2,41% angehoben. Der derzeitige Eckregelsatz des Sozialgeldes wird somit von 351 € auf 359 € steigen. Entsprechend steigen auch die hiervon abgeleiteten Regelsätze für die weiteren Haushaltsangehörigen. Der Regelsatz für Ihr Kind wird dann 215 Euro betragen.

Zudem wird die Regelleistung für die Altersgruppe der 6 bis 13 Jahre alten Kinder um 35 Euro erhöht, da für diese Altersgruppe ein höherer Bedarf ermittelt wurde. Ab dem 1. Juli beträgt der Regelsatz für 6 bis 13 Jahre alte Kinder 251 Euro und für die 14 bis 17 Jahre alten Kinder 287 Euro.

Ab dem Schuljahr 2009/2010 wird Kindern aus Hartz-IV-Familien ein so genanntes "Schulbedarfspaket" gezahlt. Jedes Schulkind hat bis zum Ende der Schullaufbahn (dem Abitur) Anspruch auf 100 Euro zu Beginn eines jeden Schuljahres zur Deckung des Bedarfs an Schulmaterialien und Lernmitteln wie Bücher, Hefte oder Schulranzen.

Auch wenn Ihre Tochter noch klein ist und erst in ein paar Jahren zur Schule gehen wird, so wird auch sie von der im Zuge der Neuregelungen beschlossenen Erhöhung der Regelsätze und vom Schulbedarfspaket profitieren können.

Von daher bitte ich Sie bei der Beurteilung, ob die aktuelle Rechtslage gerecht ist, um eine Gesamtbetrachtung, auch wenn ich gut nachvollziehen kann, dass Ihnen eine andere Regelung lieber wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB