Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Martin Bachhuber
CSU
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Frage von Kurt B. •

Frage an Martin Bachhuber von Kurt B. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Bachhuber,

wie stehen Sie zu einer Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs der Erneuerbaren Energien in der Bayerischen Verfassung?

Der Verein "Klimaschutz-Bayerns Zukunft" e.V., entstanden aus den Netzwerken der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen und der Arbeitskreise Energie und Klima der Agenda 21, hat bei Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth und Berater der Regierung in Sachen Umwelt- und Klimaschutz , eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen.

Das Rechtsgutachten von Prof. Kahl können Sie einsehen unter:

www.bayerns-zukunft.info

Für Ihre Antwort im Voraus dankend

MfG Kurt Balzarek
18.09.2008

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Balzarek,

auch ich schließe mich der Meinung von Dr. Jörg Hahn (FDP) Landratskandidat in Erlangen an.
Eine Verankerung in der bayerischen Verfassung ist für mich nicht der richtige Weg zur Lösung der Energieproblematik.

Die bayerische Verfassung regelt die Selbständigkeit des Freistaates als Land der Bundesrepublik Deutschland und ist insofern für das staatliche System dort von grundlegender Bedeutung. Außerdem gilt, falls Grundgesetz und Bayerische Verfassung unterschiedliche Auffassungen vertreten, der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Artikel 31 GG).

Vereinfacht dargestellt: die Bayerische Verfassung ist als das bayerische Grundgesetz, das Grundthemen behandelt. Einzelthemen wie Klima- und Tierschutz etc. würden also zu einer Überladung der bayerischen Verfassung führen und den Kern der politischen Ordnung entwerten.

Die Kreistage von TÖL und GAP haben Resolutionen zum Klimaschutz verabschiedet, in denen sie fordern die Energieversorgung nach 30 bzw. 40 Jahren ganz auf regenerative Energien umzustellen. Der LKR TÖL-WOR hat mit der Energiewende Oberland einen wichtigen Schritt zur Erreichung dieses Ziels unternommen. Während meiner Tätigkeit als Bürgermeister der Gemeinde Bad Heilbrunn und stellvertretender Landrat des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen habe ich maßgeblich an der Weichenstellung zur Energiewende Oberland mitgewirkt. Gemeinsam mit dem Landkreis Miesbach hat dann der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zusammen mit der Stiftung "Energiewende Oberland" als ideellem Träger das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2035 eine autarke, auf der Nutzung regenerativer Energie basierende Energieversorgung zu realisieren.

Damit haben diese beiden Landkreise eine Vorreiterrolle in ganz Oberbayern übernommen.

Die im Landkreis Garmisch-Partenkirchen verabschiedete Resolution ist auf jeden Fall als positives Zeichen und richtiger Schritt in die richtige Richtung zu werten. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass auch die "Energiewende Oberland" in den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen nicht "von heute auf morgen" realisiert werden konnte. Ein derartiger Schritt erfordert vielfältige vorbereitende Arbeiten und konzeptionelle Maßnahmen. Mit blankem Aktionismus kann der Umwelt schließlich kein guter Dienst erwiesen werden.

Deshalb bin ich zuversichtlich, dass auch in Ihrem Landkreis schon bald die erforderlichen Maßnahmen zu einer Umsetzung der verabschiedeten Resolution ergriffen werden. Mit meinen gerade bei dieser Thematik gesammelten Erfahrungen werde ich dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen auf Wunsch gerne bei der Realisierung ähnlich ehrgeiziger Ziele wie jener der "Energiewende Oberland" behilflich sein.

Weil mir dieses Thema sehr am Herzen liegt, darf ich Ihnen versichern, dass ich mich im Falle meiner Wahl in den Bayerischen Landtag sehr stark dafür einsetzen werde, dass die Klimaschutzziele der Bayerischen Staatsregierung nachhaltig verfolgt und in die Tat umgesetzt werden.

Es sei mir aber erlaubt darauf hinzuweisen, dass eine Resolution der Staatsregierung keinen Gesetzescharakter hat und Gebietskörperschaften wie der Landkreis Garmisch-Partenkirchen daher von der Aufsichtsbehörde (die ist in diesem Fall übrigens die Regierung von Oberbayern) nicht angehalten werden können, derartige Zielformulierungen in einem juristischen Sinne umzusetzen.

Dies darf die Politik aber nicht entbinden, richtigen Konzepten auch die entsprechenden Schritte folgen zu lassen. In diesem Sinne können Sie sich darauf verlassen, in mir einen Mitstreiter an Ihrer Seite zu haben. Das Klima in Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen ist schließlich dasselbe. Für dessen Verbesserung zu kämpfen, lohnt jede Mühe.

Abschließend darf ich noch auf die „Eckpunkte der bayerischen Energiepolitik“, beschlossen am 3. Juni 2008 von der Bayerischen Staatsregierung, hinzuweisen. (www.stmwivt.bayern.de)

Mit besten Grüßen

Martin Bachhuber