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Frage von Irmgard Z. •

Frage an Markus Beckmann von Irmgard Z. bezüglich Bildung und Erziehung

Hallo, wie stehen Sie zu der Frage, ob Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mit einem Kopftuch unterrichten dürfen?

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Hallo Frau Z.,

bei dieser aufgeladenen Debatte würde ich mich als erstes an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts halten, das ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen für nicht verfassungsmäßig einstuft. Begründet wird dies unter anderem damit, dass Frauen die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wollen, die Möglichkeit zur freien Berufswahl genommen wird und hiermit explizit Frauen diskriminiert werden, die ihr Recht auf freie Ausübung ihrer Religion wahrnehmen. Gleichzusetzen mit dem Kopftuch wäre aus meiner Sicht auch das Tragen einer Kette mit einem Kreuz. Beides ist vom Grundrecht auf Religionsfreiheit gedeckt und zeigt die Pluralität der Religionen. Ein daraus entstehender Dialog an den Schulen zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Religionen, Werte und Ethiken wäre für alle eine Bereicherung.

Kritisch sehe ich jedoch, wenn LehrerInnen aktiv versuchen Schüler zu ihrer Religion zu bekehren, oder Andersgläubige zu benachteiligen. Dieses Verhalten hat an Schulen nichts zu suchen und kann nach heutigem Recht auch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Ich hoffe ich konnte zu ihrer Frage hinreichend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Markus Beckmann