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Marion Krischok
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Frage von Andreas S. •

Frage an Marion Krischok von Andreas S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Krischok,

Wussten Sie, dass Angehörige von in Deutschland lebenden Ausländern in ihrer Heimat kostenlos Leistungen unserer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, selbst dann, wenn sie noch nie einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben? Zweite Frage dazu: Was gedenken Sie als Abgeordneter konkret gegen diesen unhaltbaren Zustand zu tun?

Schon jetzt recht herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Schönberger
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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schönberger,

ja, diese Regelung stammt aus den 1960-er Jahren der Bundesrepublik Deutschland und gilt für die so genannten „Gastarbeiter“ aus der Türkei und Jugoslawien, die die BRD-Wirtschaft ankurbeln sollten und dazu einen wesentlichen Beitrag leisteten. Mittlerweile lebt bereits die dritte Generation in Deutschland und sie werden noch immer Ausländer genannt. Schon das ist mir unverständlich. Außerdem haben diese Personen in die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Familienversicherung eingezahlt. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gilt diese Regelung übrigens nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Marion Krischok