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Marino Freistedt
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Frage von Klaus Dr. R. •

Frage an Marino Freistedt von Klaus Dr. R. bezüglich Umwelt

Guten Tag, Herr Freistedt,
was gedenken Sie gegen die systematische Umweltszerstörungspolitik des Senats in den Walddörfern zu tun? Und dazu ergänzend: Was halten Sie von der Politik des "Evozierens", mit der sich der Senat nun schon mehrfach über den erklärten Bürgerwillen hinweg gesetzt hat.
Bitte geben Sie mir eine konkrete Antwort und nicht das allgemeine Geschwafel, das man oft von Politikern hört.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Röber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Röber,

zu Ihrer Anfrage, die das Thema "Umwelt" betrifft, nehme ich gerne Stellung. Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass dem Umweltschutzgedanken eine hohe Priorität eingeräumt werden muss. Dies sehe ich insbesondere bei der Christlich Demokratischen Union (CDU) auf Bundesebene, aber auch hier in der Freien und Hansestadt Hamburg gewährleistet. Ich teile allerdings nicht Ihre Ansicht, dass der gegenwärtige Senat eine "systematische Umweltzerstörungspolitik" betreibt. Diese Meinungsäußerung weise ich mit Entschiedenheit zurück. Im Vergleich zu den Vorgängersenaten hat noch kein Senat solch ein solides und überzeugendes Umweltschutzprogramm und Klimaprogramm vorgelegt wie dieser von der CDU getragene Senat.
Die von Ihnen angesprochene Situation in den Walddörfern - vermutlich spielen Sie auf die Diskussion über Bebauungspläne an - ist deutlich entspannter als die von früheren Regierungen beschlossenen und umgesetzten Bebauungen. Im übrigen verweise ich auf die Antwort, die Ihnen auf eine entsprechende Frage mein Fraktionskollege Thilo Kleibauer (CDU) im "Kandidatenwatch" gegeben hat.

Die Frage der "Evokation" ist sicherlich neben einer juristischen Sicht auch unter politischen Erwägungen zu diskutieren. Verfassungsrechtlich kann der Senat, demokratisch legitimiert, handeln und von seinem Gestaltungsrecht Gebrauch machen. Aus diesen Gründen ist der "erklärte Bürgerwille" letztendlich nicht ausschlaggebend für politische Entscheidungen, die eine Parlamentsmehrheit trifft und die von einer Regierung umgesetzt werden. Mögliche Zweifel an einer rechtmäßigen Parlamentsentscheidung oder dem Vollzug können u.a. von Bürgern vor das Verfassungsgericht gebracht werden und dort einer Prüfung unterzogen werden.
Ich persönlich halte es auch für richtig und zweckmäßig, dass der "erklärte Bürgerwille" nicht zwangsläufig die einzig legitimierte Handlungsoption darstellt. Politische Entscheidungen benötigen nicht selten der Zivilcourage, um auch gegen einen "erklärten Bürgerwillen" aus Überzeugung und Verantwortung für das Gemeinwohl Entscheidungen zu treffen.

Sie werden, sehr geehrter Herr Dr. Röber verstehen, dass solche politischen Entscheidungen von Parlamentariern nicht leichtfertig und gedankenlos getroffen werden. Dabei gebe ich gerne zu, dass eine populistische Entscheidung, die sich nur nach dem "erklärten Bürgerwillen" richtet, nicht Leitbild für große demokratische Parteien und Verbände sein kann. In unserer Demokratie stellen sich die gewählten Abgeordneten der Bürgerschaft und der übrigen Landtage und des Bundestages sowie des Europaparlaments der politischen Verantwortung und - alle Legislaturperioden wieder - den Wählern. Diese haben dann das letzte Wort in unserer parlamentarischen Demokratie, sofern sie vom Wahlrecht Gebrauch machen.
Sicherlich ist dies ein häufig mühsamer Entscheidungsprozess, aber letztlich aus unserer Geschichte
heraus, ein Weg, der zu Konsens und Kompromissen einlädt. Gerade das ist die Stärke unserer Demokratie.
Ich denke, dass in diesem Sinne auch die CDU handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt, MdHB