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Frage von Alexander G. •

Frage an Marina Schuster von Alexander G. bezüglich Finanzen

Guten Tag Frau Schuster,

wie kann es möglich sein dass Hundefutter mit 7% MwSt.belegt ist während für Babynahrung 19% fällig werden?
Wie kann es sein dass Konzerne wie McDonalds, Burger King oder auch die Imbissbude um die Ecke ihre Ware mit nur 7% MwSt. verkaufen kann, die Schulkantine aber 19% MwSt verlangen muss?
Es kann ja nicht im Sinne des Bürgers sein dass Großkonzerne vom Steuerzahler gesponsert werden während von der Bundesregierung die Wichtigkeit ihrer Familienpolitik hervorgehoben wird.
Ist in absebarer Zeit damit zu rechnen dass die irrsinnige Mehrwertsteuerregelung auf den Prüfstand kommt bzw. diese haarsträubenden Regelungen angepasst werden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gorzella,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.

Die ermäßigten Mehrwertsteuersätze sind immer wieder Gegenstand der Diskussion. Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass die Festlegung des Mehrwertsteuersatzes nicht immer nachvollziehbar ist. Die von Ihnen angeführten Beispiele ließen sich noch beliebig erweitern. Immer wieder gibt es Forderungen, den Satz z.B. für Medikamente, Windeln, die Leistungen von Freizeitparks oder bestimmte Dienstleistungen wie die der Friseure herabzusetzen. Gleichzeitig herrscht Unverständnis darüber, dass z.B. der Kauf von Hundefutter oder Rennpferden dem ermäßigten Satz unterliegt. Auch der Bundesrechungshof hat sich dafür ausgesprochen das Wirrwarr der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze neu zu ordnen ( http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/sonderberichte/erm-umsatzsteuer.pdf ). Eine Forderung, welche die Liberalen schon seit Jahren erheben. Ich bin wie Sie der Auffassung, dass wir dringend überprüfen müssen, welche Produkte und Dienstleistungen dem ermäßigten Satz unterliegen und mit dem Normalsatz besteuert werden können und umgekehrt. Hier gibt es offensichtlich viele Ungereimtheiten. Allerdings ist die Umsatzsteuer innerhalb der EU vereinheitlicht. Wir können also nicht frei entscheiden, welche Gegenstände wir ermäßigt besteuern wollen oder nicht. Änderungen müssen mit EG-Recht abgeglichen werden.

Zudem ist ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept notwendig. Nur eine umfassende Reform ermöglicht es, aufgrund des finanziellen Volumens und der Vielzahl der unterschiedlichen Tatbestände, ungewollte Benachteiligung einzelner gesellschaftlicher Gruppen oder Branchen zu vermeiden. Es ist deshalb wichtig, dass eine solche Maßnahme sorgfältig vorbereitet und durchgeführt wird.

Derzeit erarbeitet eine Kommission bestehend aus Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) sowie den Generalsekretären Hermann Gröhe (CDU), Christian Dobrindt (CSU) und Christian Lindner (FDP) Vorschläge für eine umfassende Mehrwertsteuerreform.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster