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Frage von Werner K. •

Frage an Marina Schuster von Werner K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau MdB Marina Schuster

Unter http://www.ofd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=17693&article_id=67222&_psmand=110 finde ich folgende Aussage, die sicher nicht nur für Niedersachsen sondern auch für den Freistaat Bayern gilt:
Zitat „Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1991 gibt es auf deutschem Boden keine stationierten ausländischen Streitkräfte der ehemaligen vier Besatzungsmächte mehr. Die weiterhin in Deutschland verbliebenen amerikanischen, britischen, französischen, belgischen und niederländischen Soldaten sind seitdem Gaststreitkräfte.
Auf Grundlage des NATO Truppenstatut aus dem Jahre 1951 i.V.m. dem entsprechenden Zusatzabkommen von 1994 haben die Streitkräfte nunmehr die Aufgabe, die Bundeswehr im deutschen Raum durch militärische Präsens zu unterstützen.“ Zitat Ende
Leider missbrauchen die US-Gaststreitkräfte dieses Gastrecht permanent, indem sie bei uns für Einsätze außerhalb des deutschen Raumes trainieren und dabei die Bevölkerung in Mittelfranken mit nervtötendem Hubschrauberlärm laufend überziehen.
Dies führte letztendlich dazu, dass von einer ihnen sicher nicht nahestehenden Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage gestartet wurde ( siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704825.pdf )
Meine Frage dazu:
Sind Sie im Interesse ihrer vom Hubschrauberlärm betroffenen Mitbürger bereit, diese kleine Anfrage im Bundestag zu unterstützen?
Wenn „Nein“ dann bitte ich um eine ausführliche Begründung in diesem Forum!

Werner Kopper

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kopper,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Fluglärm durch Hubschrauber von in Deutschland stationierten US-Streitkräften in Ansbach-Katterbach. Die von Ihnen erwähnte kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drs. 17/4825 ist mit bekannt. Grundsätzlich möchte ich Ihnen mitteilen, dass es formal keine Möglichkeit gibt Anfragen einer anderen Fraktion an die Bundesregierung zu unterstützen, dies ist nur bei Anträgen möglich. Gleichwohl nehme ich gerne zu der Problematik Stellung.

Der Aufenthalt der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika in der Bundesrepublik Deutschland basiert auf dem NATO-Truppenstatut (NTS) vom 19. Juni 1951 und dem ergänzenden Zusatzabkommen zum NTS (ZA-NTS) vom 3. August 1959 in der Fassung vom 18. März 1993.
An der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit militärischer Übungstätigkeit der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte besteht kein Zweifel.
Die auf dem Hubschrauberflugplatz Ansbach-Katterbach stationierte Hubschraubereinheit der US-Armee trainiert hier den Einsatz für Krisengebiete. Trainiert werden auch US-Streitkräfte für Sanitätshubschrauber. Dank der hohen Einsatzbereitschaft der Hubschrauberbesatzungen aus Ansbach/Katterbach konnten z.B. auch Soldaten der Bundeswehr nach einem Anschlag in Afghanistan unter feindlichem Feuer aus der Kampfzone ausgeflogen werden können.

Allerdings ist der Schutz der heimischen Bevölkerung vor Lärm ein sehr wichtiges Anliegen. Meine fachlich zuständigen Kollegen suchen derzeit, zusammen mit den Kollegen der Union, das Gespräch auf höchster Ebene zur US-Armee, mit dem Anspruch eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Zudem überprüft die Bundesregierung eine Novellierung des Fluglärmgesetztes, mit dem Ziel, die Anwohner von Militärflughäfen bei den Lärmgrenzwerten und den Entschädigungen den Anwohnern von zivilen Flughäfen gleichzustellen. Die Pressemitteilung von meinem Kollegen Rainer Erdel dazu dürften Sie gesehen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster