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Marina Schuster
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Frage von Heinz W. •

Frage an Marina Schuster von Heinz W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Frau Schuster
Ich bin schon sehr entäuscht über ihre "Antwort" .Erst wollen sie mich daran erinnern, wer die Rente mit 67 "ins Rennen" gebracht hat, mich noch auf die Fakten hinweisen, die eh schon jeder kennt und dann wollen sie mir doch tatsächlich erzählen, das sie wissen was "körperlich schwere Arbeit " im alter 50 und 60 Jahren beteutet . Sie sind doch gerade mal erst 35 Jahre jung
Das sind ihre Worte:
"Aus Ihren Zeilen liest sich bedauerlicherweise eine Unterstellung: Politiker im allgemeinen würden ja quasi sowieso nicht wissen, was Arbeit ist. Dem kann ich nur energisch widersprechen. Ich bin im Betrieb meiner Eltern groß geworden und habe miterlebt, was harte Arbeit ist: kein Ruhetag, kein Feiertag, keinen Feierabend, körperlich schwere Arbeit."
Nennen sie mir einen Politiker der weiß wie es sich anfühlt mit 50 hart zu arbeiten und nicht nur bei der Caritas beim Kaffeklatsch darüber zu reden.

In ihrem alter machte ich noch eine 10 Stunden Nachtschicht in einer Buchbinderei mit links .
Nun damit ist es jetzt vorbei .

Nun noch mal meine Frage :
Was soll ich tun, wenn ich nach 45 Arbeitsjahren gesundheitlich nicht mehr Arbeiten kann ? Sollte ich ihrer Meinung nach ne Rentenkürzung hinnehmen oder hab ich nach einem harten Arbeitsleben nicht doch ein Recht auf meine VOLLE RENTE.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Wiegand

Ps : und denken sie mal über einen echten "Rollentausch" nach , so für drei Monate, um wieder mal in der Realität anzukommen. UND vergessen sie nicht über die Pensionen der Beamten nach zudenken .

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wiegand,

entschuldigen Sie, dass ich Ihnen in meiner Antwort Fakten mitgeteilt habe, die Sie schon wissen. Ich wiederum konnte allerdings nicht wissen, wie Ihr Informationsstand dazu ist. Da abgeordentenwatch auch von anderen besucht wird, gehe ich davon aus, dass die Fakten in meiner Antwort hilfreich sein können.

Zu Ihrer Anfrage stelle ich klar: Sie können ganz beruhigt sein: ich BIN in der Realität – sehr gerne können Sie sich bei einer meiner Bürgersprechstunden selbst davon überzeugen. Nach Ihrer Reaktion frage ich mich ernsthaft: Muß ich erst 50 Jahre alt werden, um Ihnen antworten zu dürfen? Dies würde ich sehr bedauerlich finden.
Mein Kollege Rainer Erdel ist Landwirt, meine Kollegin Nicole Bracht-Bendt ist Tischlergesellin, mein Kollege Jens Ackermann Krankenpfleger – und das sind nur beispielhafte Nennungen. Deswegen frage ich Sie: meinen Sie ernsthaft, dass Politiker nicht wissen, was Arbeit ist?

Gerne gehe ich auch näher auf das Rentenkonzept der FDP ein. Unser Modell schlägt vor, für Versicherte die Möglichkeit eines flexiblen Rentenzugangs ab dem 60. Lebensjahr zu schaffen. Im Gegensatz zur heutigen Rechtslage wird der Rentenzugang ab 60 nicht an ein Kriterium (Kriterien für vorzeitigen Rentenbezug bisher: Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit, langjährige Versichertenstellung, Schwerbehinderteneigenschaft, Geschlecht) gebunden. Voraussetzung für den flexiblen Rentenzugang ist, dass die Summe der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgungsansprüche des Versicherten ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts über dem Grundsicherungsniveau liegt (dabei kann auf die Bedarfsgemeinschaft abgestellt werden). Für einen Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr entfällt die Prüfung der Grundsicherungsfreiheit. Die Versicherten können damit wählen, ob sie eine Rente ab dem 60. Lebensjahr als Vollrente oder als Teilrente beziehen wollen. Die Möglichkeit, wegen Erwerbsminderung bereits vor dem 60. Lebensjahr in Rente zu gehen, bleibt bestehen. Darüber hinaus möchten wir die Grenzen für Zuverdienst neben dem Rentenbezug ab 60 Jahren aufheben. Die Versicherten entscheiden nach unserem Modell selbst, ob sie neben dem Rentenbezug noch erwerbstätig sein wollen.

D.h. für Sie konkret: wenn Sie 60 Jahre alt sind, und mit Ihren Altersversorgungsansprüchen über dem Grundsicherungsniveau liegen, könnten Sie nach dem FDP-Modell in Rente gehen.
Das komplette Rentenkonzept der FDP finden Sie ausführlich unter folgendem Link:
http://www.liberale.de/files/2059/BuVo-Rente.pdf

Zu den Beamten eine klare Antwort: die FDP-Bundestagsfraktion hält an den bestehenden Alterssicherungssystemen fest– der gesetzlichen Rentenversicherung auf der einen Seite und der Beamtenversorgung auf der anderen Seite. Letztlich muss bei einem Vergleich dieser beiden Statusgruppen das Lebenseinkommen herangezogen werden. Pensionäre haben, anders als Rentner, keinen Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrenten, wie sie bei gesetzlich Versicherten üblich sind. Hinzu kommt, dass die Beamtenversorgung noch bis 2040 höher versteuert wird als Renten. Die Beamtenpensionen sind übrigens auch von den aktuellen Sparmaßnahmen nicht verschont geblieben, die im Hinblick auf die demographische Entwicklung zur Stabilisierung der Alterssicherungssysteme erforderlich geworden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster