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Marie-Luise Fasse
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Frage von Sven T. •

Frage an Marie-Luise Fasse von Sven T. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Fasse,

mit folgendem Thema möchte ich an Sie rantreten:

Der Abschuss angeblich „wildernder“ Hunde ist in Deutschland noch immer weitgehend erlaubt!

Ein Hund gilt als „wildernd“, wenn er sich außerhalb der Einwirkung seines Halters befindet und (je nach Bundesland) Wildtieren nachstellt. Begründet wird der Abschuss damit, dass Hunde Wildtiere reißen könnten. Dabei sind es die Jäger selbst, die jährlich über fünf Millionen Wildtiere töten und durch häufige Fehlschüsse für unendliches Tierleid verantwortlich sind. Laut der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz sterben bei Drückjagden bis zu 70 Prozent der Wildtiere nicht sofort. Mit zerschossenen Knochen und heraushängenden Innereien flüchten die Tiere und sterben einen qualvollen Tod.

Ein Verbot ist längst überfällig!

In den meisten Bundesländern ist der Abschuss von Hunden noch immer erlaubt. Hinsichtlich der Tatsache, dass die Jagd auf Haustiere unbegründet und grausam ist, hat die Landesregierung in Baden-Württemberg das Töten von Hunden und Katzen mit der Einführung des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ab April 2015 weitgehend verboten. Im Zuge der anhaltenden Novellierung des Landesjagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen kämpfen die Jäger in NRW mit allen Mitteln gegen ein Abschussverbot. Dabei geht es den Jägern nicht um Arten- oder Tierschutz, sondern lediglich um Beuteneid und die Lust am Töten.

Nun meine Frage an Sie Frau Fasse, wann wird ein Verbot für die Jagd auf Haustiere endlich in NRW eingeführt?

Mit freundlichen Grüßen
Sven Tiegelkamp

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