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Frage von Martin G. •

Frage an Marianne Schieder von Martin G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Schieder,

heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das mit Ihrer Stimme vom Bundestag beschlossen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nichtig ist.

Die von den Richtern am Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel an diesem Gesetz wurden schon vor dessen Verabschiedung von vielen Seiten angemerkt. Trotzdem dieser Bedenken wurde das Gesetz durch den Bundestag gepeitscht.

Hier meine Fragen:

Warum musste wieder einmal das Bundesverfassungsgericht die Bundesbürger vor dem Gesetzgeber schützen?

Welche Konsequenzen ziehen Sie persönlich daraus, dass das Bundesverfassungsgericht erneut ein Gesetz stoppen musste, das auch mit Ihrer Stimme verabschiedet wurde?

Müsste das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht ein besonderes Augenmerk auf den Bundestag richten?

Mit freundlichen Grüßen
Gorges

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