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Frage von Rosmarie F. •

Frage an Maria Michalk von Rosmarie F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Michalk,

ich habe mit großem Interesse ihren Antworten an Frau Rosenberger und Frau Reindl zur Kenntnis genommen. Ich möchte mich jetzt nicht weiter damit auseinandersetzen, ob und aus welchem Grund Menschen mit Behinderung bei den Grundsicherungsleistungen lediglich 80 % des Regelbedarfs gewährt werden und wie und wann von den Sozialämtern/Familienkassen geprüft werden darf/soll/muss ob Eltern mit erwachsenen behinderten Kindern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.

Mein Frage an Sie ist, was tun sie dafür, dass Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, die mit Pflege und Betreuung nicht selten einen Rund-um-die-Uhr-Job bewältigen, eine angemessene finanzielle Grundlage bekommen? Auf Hartz IV-Niveau ist diese m.E. nicht gegeben, Hartz IV-Leistungen sollten nur eine Übergangslösung für erwerbsfähige Menschen sein, bis diese wieder in Arbeit sind. Für dauerhaft kranke und behinderte Menschen und ihren pflegenden und betreuenden Familien sollten wesentlich größzügigere Bemessungsgrundlagen gelten.

Es ist eben leider so, dass Familien mit behinderten erwachsenen Kindern nicht von der Wertschätzung ihrer Leistung durch Politiker leben können. Hier muss die Politik zum Wohl dieser Familien endlich handeln und diesen Personenkreis so stellen, dass sie finanziell angemessen und verlässlich abgesichert sind. Diese Familien haben es auch nicht verdient, dass man immer weitere bürokratische Hürden aufbaut, um an die ihnen zustehenden Leistungen zu gelangen. Wie Sie aus den von ihnen genannten Erfahrungen mit Familien behinderter Kinder sicher wissen, raubt den Eltern dieser unendliche Bürokratismus die Kraft.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Fischer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14.1.2011.

Wie Sie wissen, hat im Rahmen der Hartz-IV Novelle das von Ihnen skizzierte Problem eine Rolle gespielt. Ich habe mich als behindertenpolitische Sprecherin persönlich in meiner Arbeitsgruppe für eine Gleichstellung, d.h. 100 % Regelsatz, eingesetzt. Das hat aus ordnungspolitischen Gründen keine Mehrheit gefunden.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vor. Auch dort hat es eine Rolle gespielt. Nunmehr wird in den nächsten Wochen der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel überprüft, Behinderten ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen.

Familien mit schwerbehinderten Kindern werden nicht allein gelassen. Für diese Familien gibt es zum Beispiel ergänzende finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt, die von den Sozialämtern je nach Schwere der Behinderung und der wirtschaftlichen Situation der Eltern bewilligt werden. Kinder mit Behinderung haben Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe, die von unterschiedlichen Trägern übernommen werden, wie etwa medizinische Reha und Frühförderung oder zur Teilhabe an Leben in der Gemeinschaft. Zudem gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen mit Behinderung im SGB XII-Bezug, also nachweislich hilfebedürftig im Sinn der der Sozialhilfe, erhalten Leistungen zur medizinischen Rhea und zur beruflichen und sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Zudem erhalten Angehörige von Kindern mit Behinderung ein monatliches Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (unabhängig von ihrer Einkommenssituation). Darüber hinaus können Eltern in Urlaub gehen und Pflegebedürftigen in Kurzzeitpflege geben.

Das Sozialrecht ist stetigen Veränderungen ausgesetzt und daher leider nicht immer einfach zu verstehen. Aus diesem Grund gibt es viele Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, die professionelle Unterstützung und Beratung für Behördengänge oder Antragstellung bieten.

Leistungen zur Teilhabe sind keine Almosen, sondern Nachteilsausgleiche. Die Union setzt sich auch künftig dafür ein, dass die Leistungen stärker und transparenter als bisher die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung unterstützen. Aus diesem Grund soll noch in dieser Wahlperiode die Eingliederungshilfe reformiert werden, um den individuellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung besser gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen

Maria Michalk MdB