Frage an Maria Michalk von Uta R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Michalk,
dann kann ich mir jetzt schon vorstellen wie die Sozialämter das in Zukunft bewerkstelligen werden.
Es wird wie bei der ,,Kann Bestimmung´´ Abzweigung Kindergeld . Es wird gekürzt, es wird abgezweigt ohne genau die Tatsachen genau zu prüfen.
Sie schreiben mir Ihr Zitat :,,Wir haben in der Fraktion kontrovers die Begründung für die unterschiedliche Regelsatzberechnung durch Systemunterschiede diskutiert. In der Praxis wird es so aussehen, dass der zuständige Sozialhilfeträger unter Berücksichtigung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen wird, ob die Regelbedarfsstufe 3 im Einzelfall anzuwenden ist und ggf. 100 % des Regelsatzes zahlen.´´ Und diese Begründung Ihre Worte Zitat :,,Die Regelbedarfsstufe 3 ist keine speziell auf Menschen mit Behinderung ausgerichtete Sonderregelung. Sie berücksichtigt vielmehr, dass Personen, die mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt leben, einen geringeren Bedarf haben als Alleinstehende. Zum Beispiel müssen Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine, Fernseher, PC nur einmal angeschafft werden. Regelmäßige Ausgaben, etwa für Telefonanschluss und Internetflatrate, Tageszeitung, Putz- und Reinigungsmittel etc. fallen insgesamt nur einmalig für den gesamten Haushalt an.
sind dabei rausgekommen. Jetzt meine Frage im SGB II steht einem Ü 25 der volle Regelsatz zu der im Haushalt seiner Eltern lebt. Also dürfen diese zweit Fernseher usw. haben bei erwachsenen behinderten nicht ?? Sie führen hier zum Beispiel Haushaltsgeräte an Waschmaschine , Fernseher usw. brauchen nur einmal angeschafft werden .Ist bei Ü25 die Haushalt Ihrer Eltern leben auch nicht anders.
Diese Geräte sind meist Anschaffungen die man im Leben 2-3 macht. Das hat doch mit dem Regelsatz nix zu tun.
Mich würde auch interessieren wie hier die Berechnung erfolgt ist ???Das sie sagen können Behinderte brauchen keinen Fernseher usw. haben ja die Eltern, Sie verwehren ja jetzt Behinderten mit dieser Einstellung ein ,,normales Leben´´
Sehr geehrte Frau Reindl,
vielen Dank für Ihre Frage vom 14.01.2011.
Wie Sie wissen, hat im Rahmen der Hartz-IV Novelle das von Ihnen skizzierte Problem eine Rolle gespielt. Ich habe mich als behindertenpolitische Sprecherin persönlich in meiner Arbeitsgruppe für eine Gleichstellung, d.h. 100 % Regelsatz, eingesetzt. Das hat aus ordnungspolitischen Gründen keine Mehrheit gefunden.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vor. Auch dort hat es eine Rolle gespielt. Nunmehr wird in den nächsten Wochen der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel überprüft, Behinderten ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk