Frage an Maria Michalk von Bruno V. bezüglich Senioren
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Regelbedarfsstufe 3 keine Neuerung der Reform darstellt. Die unterschiedliche Behandlung von Haushaltsangehörigen im SGB II- und SGB XII-Bezug gab es schon vorher.
Nachtrag:
Sehr geehrte Frau Michalk,
warum ist dann dahingehend eine Gesetzesänderung nötig. Da sie von bereits gesetzlichen Regelungen SGBII und SGBXII schreiben, erscheint mir diese Änderung unverständlich.
Meiner Ansicht nach ist die Aussage, dass die Eltern die Anschaffungen, bei denen, auch der beh. Erwachsene im gemeinsamen Haushalt einen Nutzen hat und generell zu Anschaffungen, sowie zu Nebenkosten, Putzmitteln und Waschmitteln, ect......... beitragen muss, so aufzufassen, dass Eltern indirekt verpflichtet werden, für alles Notwendige ohne Beitrag des beh. Haushaltsangehörigen aufzukommen.
Bei mir mir wird der Eindruck erweckt, dass man Kosten sparen will und dies durch irgend ein Schlupfloch, auf Kosten der Schwächsten zu ermöglichen versucht.
Es wäre schön, wenn Sie zu meinen Fragen antworrten würden.
MfG Bruno Vogt.
Sehr geehrter Herr Vogt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 14.01.2011.
Wie Sie wissen, hat im Rahmen der Hartz-IV Novelle das von Ihnen skizzierte Problem eine Rolle gespielt. Ich habe mich als behindertenpolitische Sprecherin persönlich in meiner Arbeitsgruppe für eine Gleichstellung, d.h. 100 % Regelsatz, eingesetzt. Das hat aus ordnungspolitischen Gründen keine Mehrheit gefunden.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vor. Auch dort hat es eine Rolle gespielt. Nunmehr wird in den nächsten Wochen der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel überprüft, Behinderten ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk