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Maria Flachsbarth
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Frage von Daniel P. •

Frage an Maria Flachsbarth von Daniel P. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Flachsbarth,

die aktuelle EEG- Novelle gestattet es den Energiebetrieben, die privaten PV- Anlagen ab 1 kWPeak (ca. 5 Panele) bei einem Überschuss an Strom im Netz, diese umfassend (im Privathaushalt) abzuregeln und setzt damit ein katarophales Zeichen für die Energiewende! Statt die privaten Investitionswillgen damit für eine saubere Zukunft für weitere 7 Jahre auszubremsen, und so insbesondere dringend benötigte Arbeitskräfte und Einrichtungen zu verhindern, sollte die Regelung eigentlich die Energiekonzerne zur Abnahme sämtlichen grünen Stromes zwingen und damit ebenfalls die dann notwendigen Speichertechniken (Batteriespeicher und Wasserstoffanlagen, die ebenfalls wieder massiv Arbeitskräfte generieren), die wir alle eh brauchen werden, errichten lassen.
Bitte setzen Sie sich für ein Umschwenken ein! Grüner Strom muss vollständig abgenommen werden und bei einem Überschuss müssen umgehend Speichertechnicken errichtet werden! Keine Abregelung von Anlagen! Keine Verhinderung des nachhaltigen Wirtschaftswachstums mehr mit dieser Regierung!

Danke und Gruß, Daniel Pätzold

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pätzold,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Oktober 2020, in der Sie auf die anstehende EEG-Novelle Bezug nehmen.

Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Die parlamentarischen Beratungen beginnen zeitnah.

Beim Thema Eigenstromerzeugung ist uns sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen. Auf der einen Seite sind wir der Auffassung, dass die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch mit Blick auf unsere Kommunen und Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das möchten wir beibehalten. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick behalten. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde nämlich bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen. Dabei werden wir auch auf die Umsetzung der EU-Vorgaben achten.

Bei der Digitalisierung der Energiewende spielen Smart-Meter-Gateways eine zentrale Rolle, denn sie sind die zentrale Kommunikationsplattform intelligenter Messsysteme. Über Smart-Meter-Gateways können Zähler, technische Einrichtungen und technische Anlagen sicher in ein intelligentes Energienetz eingebunden werden. Das ist für eine verbesserte Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass mit dem EEG 2021 die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet werden. Diese Neuregelung werden wir selbstverständlich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv prüfen.

In diesem Sinne wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag im parlamentarischen Verfahren ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von Ihnen angesprochenen Problematik befassen mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth