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Frage von Franjo G. •

Frage an Maria Eichhorn von Franjo G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

im Vorfeld der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen. Zu Ihrer Information: Diese oder andere Fragen erhalten auch andere Mitglieder des Gesundheitsausschusses.

1. Ein Opiumextrakt kann in Deutschland auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Er wird vor allem zur Behandlung starken Durchfalls eingesetzt. Halten Sie Opium oder Cannabis aus gesundheitlicher Sicht für gefährlicher? Ist nach Ihrer Kenntnis die therapeutische Wirksamkeit von Opium zur Behandlung der Diarrhoe oder von Cannabis zur Behandlung neuropathischer Schmerzen besser durch doppelblinde kontrollierte klinische Studien erforscht?

2. Der Cannabiswirkstoff Dronabinol wird von den gesetzlichen Krankenkassen wegen fehlender Wirksamkeitsnachweise im Allgemeinen nicht erstattet. Was sagen Sie zu der Situation, dass mit Ausnahme von Dronabinol beispielsweise die Behandlungskosten für andere, für die Indikation Tourette-Syndrom ebenfalls nicht zugelassene Medikamente (Risperidon, Aripiprazol, etc.) von den Krankenkassen ohne Beanstandungen erstattet werden? Im Gegensatz zu Dronabinol, dessen Wirksamkeit beim Tourette-Syndrom in einigen kleinen Studien an der Medizinischen Hochschule Hannover nachgewiesen wurde, gibt es beispielsweise keine Studien mit Aripiprazol beim Tourette-Syndrom.

Wenn Sie nicht vollständig durch klinische Studien davon überzeugt sind, dass Cannabis Schwerkranken hilft, möchte ich Sie darum bitten, zumindest die begründete Unsicherheit zuzulassen, dass es so sein könnte. Ich möchte Sie bitten, einer juristischen Tradition folgend, in diesem Zweifelsfall gesetzgeberische Milde zu Gunsten der Angeklagten und Strafverfolgten walten zu lassen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

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