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Frage von Daniel J. •

Frage an Margit Conrad von Daniel J. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Conrad,

vor einigen Wochen habe ich einen Artikel in der Rhein-Zeitung gelesen, in dem über die Forderung der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die Käfighaltung bei Legehennen zu verbieten, berichtet wurde.
Ein entsprechender Antrag sollte im Bundesrat gestellt werden, da das BVerfG die bestehenden Regeln für verfassungswidrig erklärt hatte.
Ich würde gerne wissen, wie weit der aktuelle Stand in dieser Sache ist und ob dieser Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Weiterhin würde mich interessieren, wenn Sie weiterhin das Amt der Umweltministerin ausüben, was Ihre konkreten Anliegen und Ziele im Bereich Tierschutz in der nächsten Legislaturperiode sind, die Sie verwirklichen möchten?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Daniel John

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr John,

danke für Ihre Anfrage.

Die Mehrheit der CDU/ FDP-regierten Länder hat die Entscheidung über den Antrag von Rheinland-Pfalz am 18. März 2011 erneut vertagt.

Die Landesregierung verlangt in ihrem Antrag im Bundesrat, die Käfighaltung unverzüglich und endgültig zu verbieten.

Im Herbst 2010 hat das Bundesverfassungsgericht über den Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz entschieden und festgestellt, dass die bestehenden Regelungen zur Haltung von Legehennen verfassungswidrig sind. Unser Vorstoß im Bundesrat hat das Ziel, dass die Käfighaltung verboten wird und die Mindestanforderungen für die artgerechte Haltung von Legehennen wieder verbindlich sind, wie sie unter der rot-grünen Bundesregierung schon einmal Gesetz waren.

Die Landesregierung hat sich immer gegen die Käfighaltung stark gemacht, ebenso gegen die Einführung von Kleingruppenhaltung in ausgestalteten Käfigen.

Auch in den Kleingruppenkäfigen haben die Tiere keine Möglichkeit ihre angeborenen, arteigenen Verhaltensweisen zu leben. Die ´ausgestalteten Käfige´ der Kleingruppenhaltung sind kaum größer als konventionelle Kleinkäfige, wo die Tiere auf der Fläche eines DIN A4-Blattes eingesperrt sind. Dieses Tierelend kann nicht weiter hingenommen werden.

Es bedarf auch weiterer Vorgaben aus der Sicht des Tierschutzes. So müssen die allgemeinen Haltungsanforderungen für Legehennen an den Bedürfnissen der Tiere orientiert und konkretisiert werden, d.h. Vorgaben zum Platzbedarf von Legehennen, zur Höhe von Käfigen und zur Ausgestaltung der Funktionsbereiche etwa für die Futtersuche und Futteraufnahme, das Staubbaden, Ruhen und die Eiablage.

Mit freundlichen Grüßen

Margit Conrad