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Frage von Michael W. •

Frage an Marcus Weinberg von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

anlässlich einer Beschäftigung mit einer Volksinitiative zu den Bürgerbegehren habe ich mich mit der Geschichte der Kommunalverwaltung im Nachkriegs-Hamburg befasst. Ich beziehe mich im Folgenden auf das Buch: Hamburgs Weg zur Metropole - Von der Groß-Hamburg-Frage zum Bezirksverwaltungsgesetz von Holger Martens, Hamburg 2004.

Ausgehend vom Groß-Hamburg-Gesetz wird die NSDAP-Verwaltung in Hamburg beschrieben, und, wie sich ab Mai 1945 die damalige politische Hamburger Nachkriegs-Elite gegen den Willen der britischen Militärverwaltung schleichend durchgesetzt hat.
Das Buch zitiert mehrfach die Vorgaben für den Neuaufbau von demokratischen Strukturen seitens der britischen Militärverwaltung, u.a. auf Seite 180:
"Erklärtes Ziel der Besatzungspolitik war die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch ein Kommunalparlament, das der Verwaltung gegenüberstehen und diese kontrollieren sollte. Soweit möglich, sollten Entscheidungen auf der lokalen Ebene getroffen und nur Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung auf Kreis- bzw. Landesebene entschieden werden."

Bis heute gibt es in der Bezirksverwaltungsgesetzgebung viele Bezeichnungen und Strukturen für die Landes- und Kommunalverwaltung, die aus aus der Nazizeit beibehalten wurden:
"Die Gebietseinteilung Hamburgs von 1938 mit 178 Ortsteilen ist bis heute mit 180 Ortsteilen nahezu unverändert geblieben. Hier lässt sich noch immer die NSDAP-Ortsgruppenstruktur ablesen, nach der die Einteilung vorgenommen war. Auch der Begriff "Ortsamt", der 1943 erstmalig eingeführt wurde, ist erhalten geblieben." (Seite 255)

So möchte ich Sie fragen, wie Sie zu einer Änderung der Kommunalgesetzgebung im Sinne einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch echte Kommunalparlamente statt der heutigen Bezirksversammlungen, die Verwaltungsorgane sind, stehen.

Mit freundlichen Grüßen
M. W., Dipl.-Psychologe

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wetzel,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bezirksämter und
Bezirksversammlungen erledigen die Bezirksangelegenheiten, sofern die
Zuständigkeit nicht bei einer der Fachbehörden liegt. Und das ist
ziemlich häufig der Fall. Insbesondere sind die Bezirke für die
städtebauliche Entwicklung von Wohnquartieren und deren Infrastruktur
verantwortlich. Bei Projekten, wie zum Beispiel die Ansiedlung von
Unternehmen, die eine besondere gesamtstädtische Bedeutung haben,  sind
Senat und Bürgerschaft ohnehin zuständig.

Die Auflösung der Einheitsgemeinde und die Schaffung eigenständiger
Gemeinden innerhalb der Grenzen Hamburgs würde dazu führen, dass die
neuen Einheiten zum Beispiel kommunale Steuern selbst erheben und deren
Höhe festsetzen könnten, wie etwa die Gewerbesteuer. Daraus würde
unweigerlich ein Wettbewerb zwischen den neuen Gemeinden resultieren. In
einem so hoch verdichteten Ballungsraum wie Hamburg wäre dann zum
Beispiel eine einheitliche und stringente Infrastrukturplanung nicht
mehr möglich. Wir sehen daher für den Stadtstaat Hamburg keine
Notwendigkeit den Status als Einheitsgemeinde aufzuheben.

Herzliche Grüße

Ihr Marcus Weinberg