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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 03.06.2024

Damit die Eltern-Kind-Zuordnung des Ehegatten in unstreitigen Sachverhalten einfacher, insbesondere ohne ein familiengerichtliches Anfechtungsverfahren, korrigiert werden kann, soll die – schon im geltenden Recht vorgesehene – Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung auch des Ehegatten der Mutter ausgeweitet werden.

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