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Marcel Hafke
FDP
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Frage von Felix H. •

Wie priosieren Sie konkret den Kampf gegen "Eltern-Kind-Entfremdung als ernst zu nehmende Form psychischer Kindesmisshandlung" ("emotional abuse" nach inzwischen verstetigter Rechtsprechung des EGMR)?

Wie priosieren Sie den Kampf gegen "Eltern-Kind-Entfremdung als ernst zu nehmende Form psychischer Kindesmisshandlung" ("emotional abuse" nach verstetigter Rechtsprechung des EGMR) nach mehreren wegweisenden Urteilen des EGMR gegen Moldova (https://sui-generis.ch/article/view/sg.160/1661), Italien, die Ukraine und zuletzt Bulgarien? Wie wollen Sie gegen diese auch "staatliche Kindeswohlgefährdung" (https://www.beltz.de/fachmedien/sozialpaedagogik_soziale_arbeit/produkte/details/39074-staatliche-kindeswohlgefaehrdung.html) vorgehen und das generell verbreitete "Schweigen im Jugendamt" als "gezielte poitische Strategien der Leistungsverweigerung durch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland" (nach Prof. Sandermann, www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845277332-307/schweigen-im-jugendamt-momente-des-nicht-sprechens-schreibens-als-schweigende-ermoeglichung-und-verweigerung-von-kinder-und-jugendhilfeleistungen-in-antrags-und-hilfeplanverfahren) zu beenden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne gehe ich auf den Sachverhalt ein.

Kinder haben ein Recht darauf, friedlich und ohne Gewalt aufzuwachsen. NRW hat in Folge der Missbrauchsfälle der vergangenen Jahre zahlreiche Maßnahmen umgesetzt und in die Wege geleitet, um den Kinderschutz in NRW deutlich zu verbessern. Dazu zählt u.a. das umfassende Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Landesregierung, das zahlreiche Maßnahmen skizziert, die einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Kinderschutzes leisten werden. Darauf aufbauend wollen wir Prävention, Intervention und Hilfen deutlich verbessern. Darüber hinaus wird in diesen Tagen auf Initiative von Familienminister Dr. Stamp das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz durch den Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Arbeit der NRW-Jugendämter durch die Festlegung fachlicher Mindeststandards beim Umgang mit Kindeswohlgefährdung sowie durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Qualitätsberatung und der Einführung verpflichtender Qualitätsentwicklungsverfahren zu verbessern. Das Gesetz ist der Einstieg in einen umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutz und dient dazu, den Umgang mit Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Wir wollen den intensiven Austausch mit Wissenschaft, Kommunen, Trägern, Verbänden sowie mit Kindern und Jugendlichen fortsetzen, um vorhandene Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne eines umfassenden Kinderschutzes zu erkennen und umzusetzen.

In Folge des schweren Missbrauchsfalls von Lügde hat der Landtag im Jahr 2019 zudem die Kinderschutzkommission eingesetzt, die sich seither mit dem Thema Kinderschutz in unterschiedlichen Kontexten auseinandersetzt. Die Landtagsfraktionen haben sich darauf verständigt, die Kommission voraussichtlich auch in der kommenden Legislaturperiode erneut einzusetzen, um gemeinsam mit Expertinnen und Experten weitere Themen des Kinderschutzes und der Kinderrechte zu erörtern. In diesem Rahmen kann perspektivisch auch „emotional abuse“ bzw. psychische Kindesmisshandlung im Speziellen näher beleuchtet und diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Hafke

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