Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Edgar G. •

Frage an Manfred Grund von Edgar G. bezüglich Recht

Am 30. September 2010 um 22:38 Uhr hat die amtierende Präsidentin des Bundestags, Katrin Göring-Eckardt, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), den Tagesordnungspunkt 20 zur 2. und 3. Beratung des Bundesbesoldungs- und Versorgungsapassungsgesetzes zur Abstimmung aufgerufen. Nach weniger als zwei Minuten haben die rund 50 noch anwesenden Mitglieder des Bundestags die Abstimmungen abgeschlossen und damit die für den 1. Januar 2011 schon im Dienstrechtsneuordnungsgesetz beschlossene Einarbeitung des „Restweihnachtsgeldes“ bis zum 1. Januar 2015 ausgesetzt. Dass in dem Zusammenhang auch die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für die Jahre 2010 und 2011 beschlossen wurden, sei hier nur der Vollständigkeit halber .

Wie war ihre Abstimmung?
Ist das die politische und moralische Anerkennung ?
Aber wenns um Diäten, Füllerund Computer geht da wird getrixt und zweckentfremdet Geld eingesetzt und der Wähler hinters Licht geführt !

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Günther,

die Frage stellen Sie so, als ob Sie keinen Wert auf meine Antwort legen würden. Insbesondere Ihre Zusatzbemerkungen zeugen von starken Vorurteilen. Dennoch möchte ich darlegen, welche Argumente zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 geführt haben.

Ja, ich habe am 30. September spätabends persönlich mit Ja gestimmt. Das o. g. Gesetz war durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren gelaufen und vom Innenausschuss zur Annahme empfohlen. Mit dem Gesetz werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 27. Februar 2010 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Wegen der Einsparungen im Bundeshaushalt wird die ursprünglich für 2011 wieder vorgesehene Zahlung des Weihnachtsgeldes erneut für einen befristeten Zeitraum ausgesetzt. Die Bundeskanzlerin, die Bundesminister und die Parlamentarischen Staatssekretäre werden auf Wunsch der Bundesregierung von der Erhöhung der Bezüge ausgenommen.

Bei Übernahme der Regierungsverantwortung hatte sich die Große Koalition im Jahr 2005 darauf verständigt, die jährliche Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld) fünf Jahre lang nur hälftig zu zahlen. Die Beamten, Soldaten und Richter des Bundes erhielten seit 2006 statt 5 % nur 2,5 % eines Jahresbezugs als Sonderzahlung.

Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) erfolgte zum 1. Juli 2009 eine Umstellung der Zahlungsweise: Das Grundgehalt und alle Gehaltsbestandteile wurden um 2,5 % erhöht. Der bis zum Juni aufgelaufene Teilbetrag für das Jahr 2009 wurde den Besoldungs- und Versorgungsempfängern mit den Juli-Bezügen 2009 ausgezahlt. Im Gegenzug ist die Auszahlung als „Weihnachtsgeld“ zusammen mit den Dezember-Bezügen entfallen.

Um wieder die Sonderzahlung in ungekürzter Höhe zu erreichen, sollten die Monatsbezüge zum Januar 2011 um 2,44 % angepasst werden (der 2. Erhöhungswert von 2,44 % berücksichtigt die Basiswirkung des ersten Einbaus: 100 + 2,5 % = 102,5 + 2,44 % = 105 %).

In ihrer Haushaltsklausur am 6. und 7. Juni 2010 hat die Bundesregierung beschlossen, das Wiederaufleben der Sonderzahlung auszusetzen, also im Ergebnis die Sonderzahlung in der seit 2006 geltenden Höhe weiterzuzahlen.

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte am 7. Juli 2010 beschlossen, zu dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 sowie zu der Frage einer Verschiebung des Wiederaufwuchs der Sonderzahlung eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Erst danach wurden die parlamentarischen Beratungen fortgesetzt und der Deutsche Bundestag hat am 30. September 2010 das Gesetz in 2. und 3. Lesung abschließend beraten. Die Reden gingen zu Protokoll und können in der Drucksache 17/62 ab Seite 6563 nachgelesen werden. Danach erfolgt eine Verschiebung des Wiederauflebens der Sonderzahlung um vier Jahre bis Ende 2014. Es handelt sich nicht um eine komplette Streichung, sondern um eine Verlängerung der Aussetzungsfrist!

Ich erlaube mir folgenden Hinweis: Die Besoldungsentwicklung im Bund verläuft grundsätzlich im Gleichklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung. Nach der Einkommensrunde 2008/2009 mit einer durchschnittlichen linearen Steigerung von 7,7 % werden die Bezüge der aktiven Beamtinnen und Beamten des Bundes auch 2010 und 2011 steigen, und zwar in drei Schritten um insgesamt 2,1 %. Diese Entwicklung kann sich mit der Entwicklung in anderen Branchen durchaus messen, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass im Krisenjahr 2009 die Bruttogehälter aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt gesunken sind.
Im Rahmen der Diskussion darf zudem nicht vergessen werden: Die Sonderzahlung wurde zu einem Teil bereits zum Juli 2009 in die Monatsgehälter integriert. Diese strukturelle Maßnahme wird jetzt nicht zurückgenommen. Die Sonderzahlung ist eine besoldungsrechtliche Nebenleistung. Veränderungen bei solchen Nebenleistungen prägen die Realität vieler Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des öffentlichen Dienstes.

Es ist verständlich, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger damit gerechnet haben, dass – wie es 2006 auch geplant war – die Kürzung des Weihnachtsgelds Ende 2010 ausläuft. Richtig ist aber auch, dass Eintritt und Folgen der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise damals nicht vorhersehbar waren. Diese einschneidende Veränderung der Umstände zu ignorieren, wäre unverantwortlich gewesen, zumal sich Bund und Länder – auch als Reaktion auf die Finanzkrise – darauf verständigt haben, die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte im Zeitraum bis 2016 zurückzuführen. Die Zurückführung der Neuverschuldung, die ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist, liegt auch im besonderen Interesse der aktiven Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes. Denn nur auf der Grundlage geordneter Staatsfinanzen kann der Bund jetzt und in der Zukunft seine Personalausgaben bestreiten.

Sehr geehrter Herr Günther, haben Sie bis hier gelesen? Dann wird Sie die Information nicht überraschen, dass auch die Abgeordneten kein Weihnachtsgeld, kein 13. oder gar 14. „Gehalt“ bekommen, weder einmalig, noch als Zuschlag auf die einzelnen Monatsraten der Abgeordnetenentschädigung.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund

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