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Frage von Hans-Dieter K. •

Frage an Manfred Groh von Hans-Dieter K. bezüglich Staat und Verwaltung

Wie können Sie uns erklären, Ihren vielfältigen Aufgaben als Bürgermeister einer Großsstadt noch gerecht werden zu können, wenn Sie als Landtagsabgeordneter kaum mehr in der Stadt tätig sein können? Oder anders ausgedrückt: wir sind der Meinung, die städt. Bürgermeister sind keinensfalls mit Arbeit ausgelastet, dass sie sich auch noch für solche lukrativen Beschäftigungen bewerben.....!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Köhler,

vielen Dank für Ihr Mail vom 12.02.2006.

Das Landtagsmandat in Baden-Württemberg ist als Teilzeitmandat ausgerichtet, d. h. alle Damen und Herren Abgeordnete können ihren Beruf weiter ausüben. Insoweit steht es in der persönlichen Entscheidung eines Jeden, ob er sich zu seinem Beruf für eine weitere zusätzliche Aufgabe zur Verfügung stellen möchte.

Bei einem Bürgermeister ist es sogar gesetzlich so geregelt, dass die Dienstbezüge um 40 % gekürzt werden.

Die Arbeit eines Landtagsabgeordneten wird hauptsächlich in seinem Wahlkreis erledigt. Insoweit ist es nicht zutreffend, wenn Sie bei mir davon ausgehen, dass ich im Falle meiner Wahl mehr in Stuttgart als in Karlsruhe anzutreffen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Groh