Ausschussempfehlungen bzgl. Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG): Welche dieser Fristen wird Ihrer Meinung nach letztendlich eher vom Bundestag angenommen?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
laut den veröffentlichten Ausschussempfehlungen von Bundesrat gibt es zwei Empfehlungen bezüglich des Inkrafttretens der StARModG (Punkte 24 und 25). Einer davon schlägt das Inkrafttreten nach einem Jahr vor, der andere 3 Monate nach der Verkündung. Welche dieser Fristen wird Ihrer Meinung nach letztendlich eher vom Bundestag angenommen? Anbei finden Sie die Ausschussempfehlungen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401-0500/438-1-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr N.
vielen Dank für Ihr Interesse an dem parlamentarischen Verfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hat unter Nummer 24 empfohlen, das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr bzw. in der Hilfsempfehlung Nummer 25 um drei Monate nach Verkündung aufzuschieben. Der Bundesrat in seiner Gesamtheit hat nun am 20. Oktober 2023 auf der 1037. Sitzung unter Nummer 12 den Beschluss gefasst, dass das Gesetz vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 des Artikel 6 drei Monate nach der Verkündung in Kraft treten soll (s. BR-Drs. 438/23 (Beschluss)).
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zum Beschluss des Bundesrates am 1. November 2023 das spätere Inkrafttreten des Gesetzes wegen der besonderen politischen Bedeutung dieses wichtigen Reformprojekts der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und der bereits bestehenden Erwartungshaltung in der Bevölkerung abgelehnt. Die wesentlichen Grundlagen des Gesetzes sind seit geraumer Zeit bekannt; mit der Gesetzesvorlage werden diese weiter konkretisiert und lassen, ungeachtet gegebenenfalls noch im parlamentarischen Verfahren möglicher Veränderungen, bereits eine Vorbereitung auf das Inkrafttreten in 2024 zu. Der Deutsche Bundestag wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes festlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir