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Lutz Mohaupt
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Lutz Mohaupt von Klaus-Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Mohaupt,

ist es gerecht, wenn ein Arbeitsloser der 30 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat so behandelt wird , wie ein Arbeitsloser der 3 Jahre eingezahlt hat? Dies betrifft die Zeitdauer der Arbeitslosengeldzahlung,wie auch die Bedingungen beim Arbeitslosengeld II . Fehlt den Verantwortlichen dieser Gesetzgebungen der Sinn für Gerechtigkeit und der Anstand?Warum wurde in Kenntnis der Sachlage bisher nichts unternommen? Ist es ein Wunder, wenn sich immer mehr Bürger von den Politikern abwenden?

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema der Arbeitslosenversicherung. Ihre Unzufriedenheit mit der schwierigen Lage, in der Sie sich befinden, kann ich gut verstehen. Ich möchte Sie aber bitten, auch die großen, sehr grundlegenden Schwierigkeiten zu beachten, in denen unser soziales Sicherungssystem gegenwärtig steckt. Obwohl sich die Politik redlich Mühe gibt, die Probleme zu bewältigen, hat doch niemand eine umfassende Patentlösung. Dies vorausgeschickt möchte ich auf folgendes hinweisen:

Die Dauer sowie die Höhe der Einzahlungen eines arbeitslos werdenden Berufstätigen in das soziale Sicherungssystem der Arbeitslosenversicherung in den fünf Jahren vor dem Verlust seines Arbeitsplatzes wirken sich sehr wohl unmittelbar auf die Höhe und Dauer der Leistungen, nämlich auf das Arbeitslosengeld I, aus.

Es ist aber richtig, dass danach, nämlich in der Grundsicherung, die einem Arbeitslosen anschließend gewährt wird, die von Ihnen wahrgenommene und beklagte Gleichbehandlung von unterschiedlich lang Beschäftigten und entsprechend Versicherungspflichtigen erfolgt.

Die Politiker versuchen derzeit nach Kräften, die Situation der Menschen in dieser Lage zu verbessern. Ein Punkt, der in der Diskussion zur Verbesserung der Situation dieser Menschen thematisiert wird, ist die Erhöhung der Grenzen von „Schonvermögen“ zur Alterssicherung, also Vermögen, das Arbeitslose nicht vor dem Bezug von Arbeitslosengeld verwenden müssen. Eine unbegrenzte Fortzahlung des vollen ALG I würde jedoch unseren Staat im Handumdrehen in die Pleite treiben und damit das ganze soziale Sicherungssystem zerstören.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lutz Mohaupt