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Lothar Jösting-Schüssler
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Frage von Thomas R. •

Frage an Lothar Jösting-Schüssler von Thomas R. bezüglich Wirtschaft

Am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und dadurch gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen (Art. 87 I VvB) (s. http://berliner-wasserbuerger.de/?p=915 ).
Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?

Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!
Thomas Rudek

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Rudek,

erlauben Sie mir am Anfang die Bemerkung, dass ich ein klein wenig irritiert bin, nun von den "Wasserbürgern" angeschrieben zu werden, nachdem ich in den letzten Monaten/Jahren auch selbst an Gesprächen mit dem "Berliner Wassertisch" teilgenommen habe. Für die Durchsetzung von berechtigten Interessen halte ich es für wichtig, sich möglichst nicht zu spalten, sondern immer zu versuchen, gemeinsam Anliegen zu formulieren.

Wenn es denn so wäre, wie die von Ihnen angesprochenen Juristen behaupten, würde ich sicherlich die mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, die Nichtigkeit der Verträge anzufechten. Allerdings weiß ich, dass die damalige PDS, jetzt aufgegangen in die DIE LINKE, gegen das Gesetz der damaligen Koalition von SPD und CDU, das Grundlage der von Ihnen angesprochenen Gewinnausfallgarantie ist, vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes geklagt hat und nur in Teilen Recht bekommen hat. Bevor ich weitere Schritte untersütze, würde ich natürlich erst den damaligen Urteilstext mir der Expertise der Juristen vergleichen, um entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Jösting-Schüßler