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Frage von Martin F. •

Frage an Lothar Binding von Martin F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Binding,

ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW verstoßen zahlreiche Restaurants, Kneipen und Discotheken massiv gegen die schon sehr „laschen“ gesetzlichen Vorgaben. Kontrollen scheinen gar nicht stattzufinden!?
Beispielsweise ernennt eine der angesagtesten Discotheken in NRW www.butanclub.com in Wuppertal ihren größten Tanzbereich einfach zum Raucherbereich und trennt diesen nur durch Vorhänge von den restlichen Räumlichkeiten ab. Eine Kennzeichnung fehlt jedoch völlig. Des Weiteren wird die Einhaltung des Rauchverbots in keinster Weise überprüft, so dass ab 12 Uhr einfach im gesamten Gebäude geraucht wird. Obwohl die Discothek über große Außenflächen und einige kleinere Nebenräume verfügt werden die gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich nicht eingehalten.

Dies ist nur ein Beispiel von Vielen in NRW daher meine Frage:

1.Wie ist der Stand bezüglich einer bundesweiten Regelung, „wann“ kann man „was“ erwarten?
2.Welche Möglichkeiten sehen sie EFFEKTIV gegen solche Verstöße vorzugehen?

Vielen Dank für ihr bisheriges Engagement in diesem Bereich, machen Sie bitte weiter so!

Mit freundlichen Grüßen
Martin Förster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Förster,

vielen Dank für Ihre Mail. Leider kann ich Ihre konkreten Fragen nur mit der Darstellung von Hoffnungen, Planungen und der Darstellung allgemeiner Aufgaben beantworten.

Mit dem Verfassungsgerichtsurteil (1 BvR 3262/07 - 1 BvR 402/08 - 1 BvR 906/08) zum Thema Gefahren durch Rauchen und Passivrauchen vom 30 Juli 2008 wurde eine Übergangszeit definiert, in der der Gesetzgeber verpflichtet ist, bis zum 31. Dezember 2009 verfassungskonforme Regelungen zu erlassen. Das Urteil bezieht sich auf die Gesetzgebung der Länder und wägt zwischen Berufsfreiheit und Gesundheitsschutz sehr klug ab – zugunsten des Gesundheitsschutzes.

Mit der Erfahrung, dass sich die Länder nicht auf eine vernünftige und einheitliche Gesetzgebung verständigen und mit dem Wissen, dass Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Zuständigkeit des Bundes liegen, streben wir - jene Parlamentarier, denen der Gesundheitsschutz hinreichend wichtig ist - ein Bundesgesetz an. Auf meiner Website, auf den Websites meiner Kolleginnen Dr. Carola Reimann und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, auch in meinem Buch „Kalter Rauch“ finden Sie dazu ausführliche Darlegungen. Mit Blick auf den Termin der Bundestagswahl am 27. September 2009 und die erwähnte Frist, bis zu der die Länder eine neue Regelung schaffen müssen, wird es nicht gelingen, noch in diesem Jahr eine gute Regelung auf Bundesebene in Kraft zu setzen.

Es bleibt eine wichtige Aufgabe, die Sensibilität für Gesundheit in unserer Gesellschaft zu stärken, denn in unserer Regierung, insbesondere im Innenministerium, hat der Gesundheitsschutz im Verhältnis zu den Möglichkeiten, Suchtverhalten zu schützen, einen noch zu geringen Stellenwert. Das erklärt sich sicher auch durch die extrem hohen Gewinne der wenigen Zigarettenkonzerne – leider überwiegend auf Kosten der sozial schwächeren Menschen. Mit den Einnahmen der Konzerne werden Werbekampagnen, Anzeigenserien und Veranstaltungen finanziert, die eine ungeheure Manipulationsmacht darstellen.

Zu Ihrer zweiten Frage: In letzter Konsequenz bleibt bei Gesetzesverstößen nur der Rechtsweg. Uns wundert natürlich die Dreistigkeit, mit der sich Menschen über Gesetze hinwegsetzen, die an anderer Stelle vehement auf (ihrem) Recht bestehen. Ich denke, Sie sollten zunächst mit der zuständigen städtischen Stelle, ich vermute dem Ordnungsamt oder der Polizei, Kontakt aufzunehmen.

Ich wünsche Ihnen ein gutes 2009, vor allem Gesundheit…
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding